Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Erhöhte Waldbrandgefahr durch Trockenheit

[Online seit 27.06.2019]

Durch die lang anhaltende Trockenheit besteht im Rhein-Neckar-Kreis aktuell hohe Waldbrandgefahr. Zwischenzeitlich erreichte die Waldbrandgefahr im ganzen Kreisgebiet schon die zweithöchste Stufe. Um einen Brand auszulösen, bedarf es neben der witterungsbedingten Waldbrandgefahr einer Zündquelle. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auch die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.

Deshalb bittet das Kreisforstamt durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen und fordert gleichzeitig auf, einige Regeln zu beachten: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist im Wald nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden. Feuerstellen außerhalb des Waldes müssen mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei anhaltender Brandgefahr kann das Kreisforstamt als untere Forstbehörde die Sperrung von Feuerstellen anordnen.

Zur Einschätzung der Waldbrandgefahr nutzt das Kreisforstamt auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes den Waldbrand-Gefahrenindex. Dieser ist auch für die Bevölkerung unter www.dwd.de (Suchbegriff: Waldbrandgefahrenindex) abrufbar.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008