Seite drucken
Spargelgemeinde Reilingen (Druckversion)

Aus dem Rathaus

Die Gemeinde informiert

ZUSAMMENHALTEN - wird in Reilingen großgeschrieben!

[Online seit 21.04.2020]

In Not geratene Reilinger Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung brauchen können kurzfristig Leistungen erhalten, um Ihre Notlage zu überbrücken.
Die Zuwendungen des Nothilfefonds greifen erst, wenn andere öffentliche Träger nicht helfen können.

Ansprechpartner im Rathaus für bedürftige Personen ist:

Uwe Schuppel, Tel: 952-113
E-Mail: uwe.schuppel@reilingen.de

 

Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Nothilfefonds
Für die Vergabe der gespendeten Mittel gelten die nachfolgenden Richtlinien:

  1. Die Spenden aus dem Nothilfefonds sollen hilfsbedürftigen Reilinger Bürger und Bürgerinnen zu Gute kommen.

 

  1. Unterstützt werden können auch Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

 

  1. Die Leistungen sollen einmalig gewährt werden, nicht als dauernd wiederkehrende Zuschüsse; Ausnahmen sind in besonderen Einzelfällen möglich.

 

  1. Für die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:

 

  • Die Hilfsbedürftigkeit der empfangenen Person muss nachgewiesen oder von Amtswegen bekannt sein.

 

  • Anderweitige Hilfsmittel zur Beseitigung der Notlage sind kurzfristig nicht zu erlangen.

 

  • Die hilfsbedürftige Person muss Anstrengungen unternehmen, anderweitige Hilfe, sofern diese beantragt werden kann, zu erhalten.

 

  • Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 53 Nr. 2 AO.

 

http://www.reilingen.de//de/news/aus-dem-rathaus