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Spargelgemeinde Reilingen (Druckversion)

Aus dem Rathaus

Die Gemeinde informiert

Wichtige Informationen für Gewerbetreibende

[Online seit 24.03.2020]

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Liefer- und Abholservice unserer Gewerbetreibenden
Lokal statt online / Regelmäßig aktualisiert

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Die folgende Übersicht der Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten aktualisieren wir regelmäßig.

Der Stufenplan für Baden-Württemberg unter Vorbehalt der Infektionslage
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200507_Stufenfahrplan_BW_StM.pdf

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Vergnügungsstätten (Corona-Verordnung Vergnügungsstätten – CoronaVO Vergnügungsstätten)
Diese Verordnung gilt für Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen, sowie deren Kundschaft, unbeschadet der sich aus sonstigen Rechtsvorschriften ergebenden weitergehenden Verpflichtungen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200510_SM-WM_CoronaVO_Vergnuegungsstaetten.pdf

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios sowie medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen (CoronaVerordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege – CoronaVO Kosmetik und medizinische Fußpflege) 
Diese Verordnung gilt für Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios, für medizinische und nicht medizinische Fußpflegeeinrichtungen sowie für deren Kundinnen und Kunden unbeschadet der sich aus sonstigen Rechtsvorschriften ergebenden weitergehenden Verpflichtungen
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200510_SM-WM_CoronaVO_Kosmetik-med-Fusspflege.pdf

Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 03.05.2020)
Nachfolgende Auflistungen dienen als ergänzende Auslegungshinweise für Zweifelsfälle der aktuell gültigen Corona-Verordnung
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus für Friseurbetrieben (04.05.2020)
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200503_SM_CoronaVO_Friseurbetriebe.pdf

Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus in Einzelhandelsbetrieben (04.05.2020)
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200503_SM_CoronaVO_Einzelhandel.pdf

Richtlinie für die Gestaltung von Arbeitsplätzen in Gaststätten und Hotelbetrieben (30.04.2020) 
Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration für die Gestaltung von Arbeitsplätzen in Gaststätten und Hotelbetrieben zur Eindämmung von Übertragungen mit dem CoronaVirus (SARS-Cov-2)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/drei-phasen-konzept-zur-belebung-von-tourismuswirtschaft-hotellerie-und-gastronomie-vorgestellt/

Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben (30.04.2020)
Ab Montag, 4. Mai 2020, dürfen Friseurbetriebe wieder öffnen. Um auch beim Friseur den Infektionsschutz zu gewährleisten, haben Wirtschafts- und Sozialministerium eine Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben veröffentlicht.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/richtlinie-zur-oeffnung-von-friseurbetrieben-1/

Krisenberatung Corona (28.04.2020)
Nach aktueller Pressemitteilung startet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am 11. Mai 2020  mit der „Krisenberatung Corona“ eine weitere Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Die Beratung soll durch das RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH) erfolgen.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Uebersicht_Foerdermassnahmen_BUND-LAND.pdf

Aktualisierte Richtlinie des WM und des SM zur Öffnung des Einzelhandels aufgrund der Corona-VO (23.04.2020)
§ 4 Absatz 3 der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung in der Fassung vom 17. April 2020 sieht vor, dass bestimmte Einrichtungen, darunter auch Einrichtungen des Einzelhandels, öffnen dürfen. Voraussetzung einer Öffnung ist gemäß § 4 Absatz 5 der Corona-Verordnung darüber hinaus, dass die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards sichergestellt ist.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Gemeinsame_Richtlinie_Oeffnung_des_Einzelhandels_aufgrund_Corona-VO.pdf

"Wächterampel" soll Zugang im Einzelhandel regeln (22.04.2020)
Um den Zugang in Einzelhandelsgeschäfte in Land und Region zu kontrollieren, regt der Handelsverband Baden-Württemberg den Einsatz von sogenannten Wächterampeln ein. Ähnlich einer Ampelanlage, regeln diese über Lichtsignale den Einlass in Geschäfte. Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann erklärte im SWR, Sicherheitspersonal sei für kleinere Geschäfte nicht bezahlbar und stehe auch zahlenmäßig gar nicht zur Verfügung. Mit der digitalen und anderen kreativen Lösungen könne der Überblick über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen im Einzelhandel jedoch gewährleistet werden. Pro Person werden 20 Quadratmeter gerechnet. Das gilt für Kunden und Mitarbeiter.

Größere Geschäfte dürfen Verkaufsfläche zukünftig auf 800 Quadratmeter verkleinern (22.04.2020)
Auch größere Geschäfte im Land dürfen zukünftig wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) kündigte an, dass die entsprechende Regelung schnellstmöglich geändert werden würde. Seit Montag dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche mit bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Größere Läden durften bislang nicht wieder aufmachen - auch nicht mit abgetrennter Verkaufsfläche. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte genau das nun aber einem Modegeschäft in Ulm erlaubt, das gegen die Schließung vorgegangen war. Hoffmeister-Kraut hatte sich daraufhin für eine landesweit einheitliche Regelung eingesetzt.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/grosser-einzelhaendler-in-ulm-darf-trotz-corona-verordnung-oeffnen-100.html

Diese Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben/diese Dienstleistungen dürfen weiter erbracht werden: (22.04.2020)
Alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 qm; Kfz-Handel, Fahrradhandel und Buchhandel
unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche.
https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

Corona Pandemie hat Auswirkungen auf GEMA Gebühren (01.04.2020)
Auch die GEMA hat ab sofort Notfall-Maßnahmen für ihre Lizenznehmer eingeführt. Diese gelten ab dem 16. März und sind besonders wichtig für alle Einrichtungen, die jetzt ihre Einrichtung geschlossen haben und mit der GEMA Monats-, Quartals- und Jahresverträge für die Musiknutzung abgeschlossen haben! Weitere Infos unter https://www.agjf.de/index.php/newsreader/corona-pandemie-hat-auswirkungen-auf-gema-gebuehren.html und https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-musiknutzer/ 


Steuerlichen Hilfen und Möglichkeiten der Steuerstundung bei der Gewerbesteuer (Stand: 23.03.2020)
Durch das Coronavirus werden beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Daher können wir Ihnen mit folgenden steuerlichen Erleichterungen helfen:
Für die Gewerbesteuer können von der Corona-Krise betroffene Steuerpflichtige beim Finanzamt Schwetzingen Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages stellen, wenn sich der Gewerbeertrag im laufenden Erhebungszeitraum reduzieren wird. Das Finanzamt wird dann die Gewerbesteuervorauszahlungen anpassen.
Gleichzeitig können Sie bei der Gemeinde Reilingen fällige Gewerbesteuerzahlungen zinsfrei stunden, wenn die Umsätze aufgrund der Corona-Krise eingebrochen sind.
Für alle bereits fälligen Gewerbesteuerzahlungen wird die Gemeinde Reilingen bis zum 31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen absehen und keine Säumniszuschläge und Verzugszinsen berechnen.
In Steuerfragen steht Ihnen Frau Evi Herdle, Tel. 06205/952-104, evi.herdle(@)reilingen.de, während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. 

Informationen vom Finanzamt: FAQ „Co­ro­na“ (Steu­ern) (Stand: 07.04.2020)

 

Informationen zum Kurzarbeitergeld (Stand: 24.03.2020)
Wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturellen Ursachen entstehen, finden Sie inkl. aller Formulare unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.
Über das Kurzarbeitergeld hinaus können eventuell weitere Hilfen (Grundsicherung, Hartz IV etc.) gewährt werden.
Bei Fragen zur Hartz IV-Antragstellung hat das Jobcenter die Sammelrufnummer 06221/7960-222 eingerichtet. Die Erreichbarkeitszeiten sind: Mo. – Do. von 08:00 – 16:00 Uhr Fr. von 08:00 – 14:00 Uhr
Aufgrund des Corona-Virus verzichtet das Jobcenter derzeit auf persönliche Vorsprachen, ist aber weiter für Sie unter der og. Sammelrufnummer erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.jobcenter-rnk.de


Hilfspaket des Landes Baden-Württemberg (Stand: 30.03.2020)
Der baden-württembergische Landtag hat in einer Sondersitzung beschlossen, die Corona-Krise als Naturkatastrophe anzusehen. Damit sind die Weichen gestellt für milliardenschwere Hilfsmaßnahmen für Kleinbetriebe und Selbstständige. Kleine und mittelgroße Unternehmen in Baden-Württemberg können mit unkomplizierten Finanzhilfen rechnen, damit sie in der Corona-Krise nicht Insolvenz anmelden müssen. Das Land will selber Kredite in Höhe von fünf Milliarden Euro aufnehmen, um betroffenen Unternehmern dann schnell und unbürokratisch Direkthilfen gewähren zu können.

Soforthilfe für Betriebe
bis 5 Mitarbeiter: 9.000,00 Euro
bis 10 Mitarbeiter: 15.000,00 Euro
bis 50 Mitarbeiter: 30.000,00 Euro
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten wie folgt ab:
- Die Antragsformulare werden sind beim Wirtschaftsministerium online unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/ abrufbar.Sie finden das Formular auch im Anschluss an diesen Text.
- Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de. Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.

Die Service-Hotlines zu Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg:
IHK Rhein-Neckar: 0621 / 1709-600 und  0621/ 1709-0
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald: 0621 / 18002-0
Institut für Freie Berufe (IFB): 0911 / 23 565 28, gruendung(@)ifb.uni-erlangen.de

 

Corona-Soforthilfe jetzt auch für Landwirte (Stand: 09.04.2020)
Ab 09.04.2020 können nun auch landwirtschaftliche Betriebe wegen der Corona-Krise Soforthilfe beantragen.

 

 


Allgemeine Informationen und Unterstützung für Unternehmen
(Stand: 24.03.2020)
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de  ein umfangreiches Informationsangebot für Firmen und Unternehmen aufgebaut. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Beschäftigte oder Selbstständige erhalten in übersichtlicher Form zahlreiche gebündelte Informationen rund um die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Coronapandemie. Die Inforationen werden fortlaufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Die Seite ist unter diesem Link abrufbar: https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe
 
Darüber hinaus können sich Unternehmen bei wirtschaftsbezogenen Fragestellungen ab sofort an die Hotline der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden. Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr unter 06221 522-2167 oder 06221 522-2467.  



Entschädigungen aufgrund von Quarantäne oder angeordneten Schließungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz
(Stand: 23.03.2020)
Für den Falle einer „behördlichen Schließung“ oder im Falle der behördlichen Quarantäne-Anordnung einzelner Mitarbeiter nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich zur Entgeltzahlung verpflichtet bleibt. Bei angeordneter Quarantäne oder angeordneten Schließungen kommen aber öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Betracht.
Dies betrifft die als „Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder als sonstige Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 IfSG eingestuften Personen.
https://www.reilingen.de/index.php?id=458&no_cache=1&publish[id]=1110469  


 
Laufende Liquiditätsplanung / Hilfen KfW (Stand: 01.04.2020)
Fehlende oder rückläufige Umsätze und Einnahmen sorgen für eine angespannte Liquiditätslage. Diese sollte fortlaufend überprüft und gegebenenfalls sollten Liquiditätshilfen in Anspruch genommen werden. Neben der eigenen Hausbank stellt auch die staatliche Förderbank Hilfen zur Verfügung. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten gibt es hier:
www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
KfW-Kredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auch bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

Der KfW-Unternehmerkredit fördert alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Weitere Infos https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/

 

Liquiditätskredit der L-Bank (Stand: 01.04.2020)
Unternehmen mit (in der Regel) bis zu 500 Mitarbeitern können mit dem Liquiditätskredit ihre vorübergehenden Liquiditätsengpässe zu günstigen Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Im Einzelfall sind auch höhere Beträge denkbar. Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit einer vorzeitigen kostenfreien Rückzahlung, sofern die Krisenbewältigung früher gelingt. https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/liquiditatskredit.html

 

Metropolregion ruft zur Unterstützung des regionalen Handels auf (Stand: 09.04.2020)
Webseite bündelt regionale Hilfs- und Serviceangebote
https://www.reilingen.de/index.php?id=458&no_cache=1&publish[id]=1121625
https://www.m-r-n.com/microsites/corona-home/fuer-unternehmen


Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Uwe Schuppel, Tel. 06205/952-113. uwe.schuppel(@)reilingen.de
 

 

"Reilingen - eine starke Gemeinschaft"
Solidarität statt Konkurrenz
Auch zahlreiche Reilinger Gaststätten und Ladengeschäfte mussten ihre Geschäfte schließen. Allerdings: Der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten (Take-Away) und sowie Abhol- und Lieferdienste einschließlich Online-Handel für Ladengeschäfte sind erlaubt.
Deshalb: helfen Sie unseren Reilinger Gaststätten und Einzelhändlern.
https://www.reilingen.de/index.php?id=458&no_cache=1&publish[id]=1113653

 

Unsere Gewerbetreibenden im Fokus
Aufruf von Bürgermeister Stefan Weisbrod
https://www.reilingen.de/index.php?id=458&no_cache=1&publish[id]=1113614

 

Sozialversicherungsbeiträge während Corona – Stundung möglich (Stand: 26.03.2020)
Wenn Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter zum Teil Kurzarbeit beantragen oder sie in Zwangsurlaub schicken und aufgrund der aktuellen Situation seine Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen kann, werden die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen ab sofort und bis auf Weiteres auf die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Außerdem können die Firmen beantragen, Beiträge zu stunden oder in Raten zu zahlen.
Voraussetzung ist, dass die Unternehmen die Entlastungsmöglichkeiten durch Kurzarbeitergeld und sonstige Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen, die als Schutzschirme aktuell von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, nutzen.

http://www.reilingen.de//de/news/aus-dem-rathaus