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Spargelgemeinde Reilingen (Druckversion)

Aus dem Rathaus

Die Gemeinde informiert

Rechtliche Bedenken ausgeräumt

[Online seit 14.01.2020]


Wohnungsbauprojekt in der Sauerbruchstraße 1 kann ohne geänderten Bebauungsplan verwirklicht werden
 
Für die Gimmix Baupartner GmbH aus dem kurpfälzischen Meckesheim nahm das alte Jahr einen versöhnlichen Abschluss. Ihr war es gelungen, die rechtlichen Bedenken der Baurechtsbehörde  auszuräumen, um als Investor ein geplantes Wohnungsbauprojekt in der Sauerbruchstraße 1 angehen zu können. Das Gemeinde-Bauamt konnte in den ersten Tagen des neuen Jahres das eingeleitete Kenntnisgabeverfahren abschließen und die Vollständigkeit der Unterlagen nach der Landesbauordnung bestätigen. Damit ist der Weg frei für den Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses und vier weiteren, zweigeschossigen Doppelhaushälften. „Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2020 vorgesehen“, kündigt Gimmix-Geschäftsführer Alexander Kern an.

Eine Visualisierung weckt die Neugierde auf das geplante Wohnungsbauprojekt in der Sauerbruchstraße 1.
Eine Visualisierung weckt die Neugierde auf das geplante Wohnungsbauprojekt in der Sauerbruchstraße 1.

50 Jahre alte Lagerhalle wird abgerissen
 
Das rund 1.200 Quadratmeter umfassende Baugelände ist aktuell noch mit einer größeren Lagerhalle bebaut. Sie steht seit einiger Zeit leer und wurde noch im Dezember entkernt. Mit dem Abbruch der Bausubstanz in Form von rund 2.800 Kubikmeter umbauter Raum ist zum Jahresauftakt bereits begonnen worden. Bis Ende Januar dürfte von dem 50 Jahre alten, ehemaligen Betriebsgebäude nichts mehr zu sehen sein.
Die bei der Großen Kreisstadt Hockenheim angesiedelte Untere Baurechtsbehörde hatte ursprünglich noch auf einer Änderung des Bebauungsplanes bestanden, der die künftige Wohnbaufläche als so genanntes „Mischgebiet“ einstuft. Da aber im Umfeld bislang noch ein Gewerbebetrieb mit einer größeren Nutzfläche angezeigt ist, war die Behörde von der Vorgabe wieder abgerückt. Eine planungsrechtliche Umwandlung der Flächen in ein „Allgemeines oder Reines Wohngebiet“ dürfte aber spätestens dann fällig werden, wenn auch bei der verbliebenen Restfläche die seitherige gewerbliche Nutzung aufgegeben wird. (jd)
 
Foto: jd
Visualisierung: Planungsbüro Klimmer

Die auf dem Baugrund stehende, ehemalige Lagerhalle wird bis zum Monatsende vollständig abgebrochen sein.
Die auf dem Baugrund stehende, ehemalige Lagerhalle wird bis zum Monatsende vollständig abgebrochen sein.

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