Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Neuer Impfstoff Nuvaxovid: Landratsamt stellt Termine ein, sobald klar ist, wann und wieviel das Land zur Verfügung stellt

[Online seit 01.03.2022]

In Kürze wird es in Deutschland den fünften zugelassenen Impfstoff für die Coronavirus-Schutzimpfung geben. Nachdem der Bund die Bereitstellung des Vakzins Nuvaxovid der Firma Novavax für die laufende Woche (KW 8) angekündigt hatte, teilte das Land Baden-Württemberg mit, unmittelbar nach Bereit-stellung durch den Bund die gesamte Liefermenge an die Stadt- und Land-kreise auszuliefern. Der genaue Auslieferungstermin hierfür ist allerdings noch nicht bekannt. Momentan geht das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis davon aus, spätestens ab der ersten Märzwoche mit Impfungen mit dem Impfstoff Nuvaxovid beginnen zu können. Diese Impfungen werden zunächst nur in den beiden Impfstützpunkten Rhein-Neckar (Heidelberg, PHV) und Sinsheim möglich sein.
 
„Termine für Novavax-Impfungen werden wir in unserem kreiseigenen Terminbuchungstool (https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin) allerdings erst dann freischalten, wenn wir auch sicher wissen, ab wann und in welcher Menge wir den Impfstoff erhalten“, erklärt der ärztliche Leiter Impfen im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Christoph Schulze. Ein Kontingent davon wird zunächst für die nach §20a IfSG von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Bevölkerungsgruppe vorgehalten – das Kontingent umfasst sowohl die Dosis für die Erst- als auch für die Zweitimpfung.
 
„Wir werden aber auf jeden Fall auch Termine einstellen für Personen, die eine Impfung mit Nuvaxovid wünschen. Sobald die Termine eingestellt sind, werden wir natürlich umgehend die Öffentlichkeit informieren“, so Schulze weiter. Die Buchungen für Impftermine (egal welches Vakzin) sind selbstverständlich auch über die Hotline des Gesundheitsamts (06221/522-1881 – unter der Woche erreichbar von 7.30 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr) möglich.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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Jahr 2007
Jahr 2008