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Die Gemeinde informiert

Wegen der Kontingentierung des BioNTech-Impfstoffs kommt bei den Mobilen Impfteams verstärkt das Vakzin von Moderna zum Einsatz / Kein Anspruch auf Verabreichung eines gebuchten Impfstoffs

[Online seit 29.11.2021]

Von der Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, die Auslieferung des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer zu rationieren, sind auch die Betreiber Mobiler Impfteams (MIT) betroffen.Der Bund hatte diesen Schritt in einem Schreiben an die Bundesländer angekündigt und dies mit dem drohenden Verfall eingelagerter Dosen des Impfstoffs des US-Konzerns Moderna begründet. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Impfzentren sowie Mobile Impfteams sollen vorübergehend nur noch eine bestimmte Menge des BioNTech-Impfstoffs bestellen können, der Impfstoff von Moderna unterliege dagegen keiner Höchstgrenze.

 

„Durch diese Kontingentierung werden wir ab sofort auch bei unseren mobilen und dauerhaften Impfaktionen den BionTech-Impfstoff nur noch bestimmten Personengruppen verimpfen können“, kündigt der ärztliche Leiter der hiesigen Mobilen Impfteams, Christoph Schulze, an. „Wir müssen aber im Moment keine Impfungen absagen. Der Impfstoff von Moderna ist in ausreichender Zahl vorhandenund kann derzeit auch entsprechend nachbestellt werden.“ Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfehle für die Auffrischungsimpfung generell einen mRNA-Impfstoff – gleich welchen man vorher erhalten habe. „Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna sind beide sehr gut und basieren auf der gleichen Forschung. Moderna war bislang vielleicht nicht so bekannt wie BioNTech“, so Schulze.

 

„Selbst wenn Bürgerinnen und Bürger derzeit noch einen entsprechenden Impfstoff im Terminbuchungstool für unsere dauerhaften Impfaktionen auswählen können, führt dies nicht automatisch zu einer Impfung mit ebendiesem Vakzin. Insoweit besteht kein Anspruch auf Verabreichung eines gebuchten Impfstoffs. Je nach Verfügbarkeit kann vor Ort – selbstverständlich nach entsprechender Aufklärung – ein anderer mRNA-Impfstoff zur Anwendung kommen“, informiert Doreen Kuss, Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, der in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Heidelberg die Mobilen Impfteams im Zuständigkeitsbereich koordiniert.

 

Kuss und Schulze ist es wichtig, klarzustellen, dass bei der Bestellung beziehungsweise Verteilung an die MIT nun auf Sicht gefahren werden muss. Weder das Gesundheitsamt noch das Universitätsklinikum haben für die derzeit große Menge an Impfwilligen ausreichend BioNTech Impfstoff vorrätig. Auch die Nachbestellung gestaltet sich schwierig, wobei natürlich verschiedene Wege geprüft und auch verfolgt werden. „Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir ab sofort vermehrt den Impfstoff von Moderna verwenden und den Fokus bei unserer BioNTech-Impfstoffplanung den Maßgaben des Bundes folgend auf Personen unter 30 Jahren legen müssen.“ Unter 30-Jährige sollen gemäß einer STIKO-Empfehlung nur noch mit dem Vakzin von Biontech geimpft werden, da in dieser Altersgruppe das Risiko einer Herzmuskelentzündung nach Impfungmit dem mRNA-Impfstoff von Moderna gegenüber einer Impfung mit Biontech geringfügig erhöht ist.

 

„Ich möchte betonen, dass außerhalb dieser Personengruppe Moderna ein ebenso guter Impfstoff ist – beim Boostern könnte der Wirkungsgrad neuesten Studien zufolge sogar höher sein als bei BioNTech“, so der ärztliche Leiter Christoph Schulze abschließend. Das Zeitfenster zwischen Erst- und Zweitimpfung ist in beiden Fällen übrigens identisch.

Vials des Impfstoffherstellers Moderna lagern in einem Kühlschrank.
Vials des Impfstoffherstellers Moderna lagern in einem Kühlschrank.

Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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