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Die Gemeinde informiert

Im Rhein-Neckar-Kreis können die Erleichterungen mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 28. Juni umgesetzt werden

[Online seit 29.06.2021]

Die 7-Tage-Inzidenzen befinden sich in den meisten baden-württembergischen Land- und Stadtkreisen mittlerweile im einstelligen Bereich. Durch die Einführung einer neuen Inzidenzstufe innerhalb der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sorgt ein Wert von 10,0 oder niedriger nun für weitere Lockerungen. Im Stadtkreis Heidelberg ist dies schon seit dem 14. Juni der Fall, wobei hier gleich an drei Tagen mit einem Inzidenzwert von 9,9 zuletzt am 25. Juni quasi eine Punktlandung hingelegt wurde. Auch der Rhein-Neckar-Kreis weist seit dem heutigen Sonntag zum fünften Mal in Folge einen einstelligen Wert auf. 23. Juni: 7,7; 24. Juni: 6,9; 25. Juni: 5,8; 26. Juni: 5,1; 27. Juni: 3,8.

Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 die Corona-Verordnung komplett überarbeitet. „Eine entscheidende Neuerung ist neben der Einführung der neuen Inzidenzgrenze 10 die Tatsache, dass sowohl für Lockerungen als auch für Verschärfungen gilt, dass der jeweilige Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter- oder überschritten sein muss“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss.

Gemäß § 1 Abs. 3 CoronaVO hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen, sobald ein für eine Inzidenzstufe maßgeblicher Wert in einem Stadt- oder Landkreis an fünf Tagen in Folge über- oder unterschritten wurde. Die Inzidenzstufen und deren Rechtsfolgen gelten jeweils am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung. Eine weitere Neuerung im Vergleich zur bisherigen Corona-Verordnung ist übrigens die Tatsache, dass nun wieder die vom Landesgesundheitsamt LGA veröffentlichten Zahlen maßgeblich für die Inzidenzstufen sind. Das LGA veröffentlicht seinen täglichen Lagebericht meist am frühen Abend.

Was bedeutet das für den Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg?
Nachdem seit heute feststeht, dass sowohl der Rhein-Neckar-Kreis als auch der Stadtkreis Heidelberg die Voraussetzungen für das Eintreten in die erste Inzidenzstufe bis 10 erfüllt, hat das Gesundheitsamt das Unterschreiten der 10er-Grenze in beiden Fällen bereits auf der Homepage www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht, sodass die neuen Regelungen der neuen CoronaVO bereits am morgigen Montag in Kraft treten.

Informationen zur neuen Corona-Verordnung:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Der genaue Wortlaut der Corona-VO:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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