Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Neue Corona-Verordnung ab 28. Juni 2021

[Online seit 29.06.2021]

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und damit dem deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen ermöglichen so wieder mehr Alltag in den verschiedenen Lebensbereichen, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten. Die Änderungen treten am Montag, 28. Juni 2021, in Kraft.

Vier Inzidenzstufen
Es gelten dann folgende vier Inzidenzstufen:

  1. Inzidenzstufe 1 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht;
  2. Inzidenzstufe 2 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht;
  3. Inzidenzstufe 3 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht;
  4. Inzidenzstufe 4 liegt vor, wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht.

Die neuen Inzidenzstufen tragen einerseits dem sich positiv entwickelnden Infektionsgeschehen Rechnung. Andererseits ziehen sie klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen. Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen automatisch wieder zurückgenommen.

Maskenpflicht und Abstandsregel
Grundsätzlich gilt in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, Öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossenen Haltestellen wie Bahnhofsgebäuden etc. weiter eine Maskenpflicht. Auch die allgemeinen Regeln zur Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern gelten weiterhin im öffentlichen Raum und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrichtungen.

Die Corona-Verordnung kann unter folgendem Link nachgelesen werden:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008