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"RNK-Impfhelden - Jede Dosis wird gerettet"

[Online seit 24.06.2021]

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bringt Portal an den Start, auf dem sich Interessierte für kurzfristige Impfungen anmelden können. Auf die Warteliste kann sich jede/r eintragen – Voraussetzung ist lediglich ein Handy und eine E-Mail-Adresse.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat als Betreiber von drei Impfzentren ein Internetportal an den Start gebracht, das es erlaubt, unkompliziert und kurzfristig Impfwillige zu mobilisieren. „RNK-Impfhelden – Jede Dosis wird gerettet“ heißt die Aktion, durch die kurzfristig verfügbare Impfdosen schnell und einfach verteilt werden können.
 
„Es kommt leider immer öfter vor, dass angemeldete Impflinge nicht zu ihrem Termin im Impfzentrum erscheinen. Wenn das gehäuft passiert, müssen wir manchmal sehr viel telefonieren, damit aufgezogene Spritzen nicht verworfen werden müssen“, erklärt Christoph Schulze, ärztlicher Leiter der Impfzentren. Zudem kann die Altersbeschränkung im Rahmen der regulären Terminvereinbarungsmöglichkeiten bei den beiden Vektorimpfstoffen dazu führen, dass Impfwillige hierfür keine Termine buchen können, obwohl der Impfstoff im Impfzentrum vorhanden ist. „Wenn das über einen längeren Zeitraum der Fall ist, drohen Vakzine auch abzulaufen“, so Schulze weiter. Daher kam man im Landratsamt auch auf den Namen „RNK-Impfhelden – Jede Dosis wird gerettet“.
 
Wer kann sich registrieren?
„Impfhelden“ – damit sind natürlich auch „Impfheldinnen“ gemeint – können nach Aufhebung der Priorisierung alle werden, die noch keine Impfung erhalten haben und die zeitlich flexibel und recht mobil sind. Das „Impfhelden“-Portal ist auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/impfhelden verlinkt bzw. direkt unter https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impfhelden erreichbar.
 
Die Registrierung erfolgt über die eigene Handynummer und E-Mail-Adresse.  Nach der Übermittlung der persönlichen Daten kann man das Impfzentrum, welches man schnell erreichen kann (also das Zentrale Impfzentrum in Heidelberg oder die Kreisimpfzentren in Weinheim und Sinsheim) auswählen sowie den Impfstoff, für den man registriert sein möchte. Wer ganz flexibel ist, kann sich auch für alle drei Impfzentren und/oder mehrere Impfstoffe melden. Dieser Vorgang wird von der Seite per E-Mail bestätigt. Sobald diese Mail bestätigt wurde, ist die Person als „Impfheld“ gelistet. Bei zur Verfügung stehenden Impfdosen wird über das „Impfhelden“-Portal eine SMS und E-Mail an die gelisteten Personen verschickt. Bestätigt eine Person den Termin nicht innerhalb von 15 Minuten oder lehnt aktiv ab, wählt das System die nächste Person auf der Liste aus, bis alle Impfdosen vergeben sind.
 
Welche Voraussetzungen sind nötig?
 
Die Personen
-              müssen mindestens 16 Jahre alt sein
-              dürfen noch keine Erstimpfung erhalten haben
-              müssen schnell auf dem Handy erreichbar sein
-              müssen schnell im Impfzentrum erscheinen können (ca. 30 Minuten)
-              müssen zum Termin ihren Personalausweis und ggf. Impfpass sowie bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen
 
„Der Start des Impfportals ist eine gute Nachricht für alle Menschen, die noch keine Impfung erhalten haben und flexibel sind. Unsere drei Impfzentren achten seit Beginn der Impfkampagne genau darauf, dass grundsätzlich keine Impfdosen verfallen. Mit dem neuen Portal erreichen wir Impfwillige schneller und erleichtern zugleich die Abläufe in den Impfzentren“, freut sich Landrat Stefan Dallinger.
 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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Jahr 2008