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Die Gemeinde informiert

Priorisierung in Arztpraxen ab 17. Mai für alle Impfstoffe aufgehoben

[Online seit 17.05.2021]

Ab Montag, 17. Mai, kann in Arztpraxen mit allen Impfstoffen ohne Priorisierung geimpft werden. Ab diesem Zeitpunkt öffnet das Land außerdem die Terminvergabe in den Impfzentren für alle Menschen aus der dritten Priorität und damit auch für Angehörige bestimmter Berufsgruppen, etwa dem Lebensmitteleinzelhandel.

Vom kommenden Montag, 17. Mai, an öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen in den Impfzentren für Verkäuferinnen und Verkäufer, Busfahrerinnen und Busfahrer sowie alle weiteren Menschen aus der dritten Priorität. Ab diesem Zeitpunkt können hingegen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung dann vollständig durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten und können entscheiden, wer die Impfung zuerst braucht. Das ermöglicht ihnen gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Organisation der Impfungen und der Terminvergabe.

Die Aufhebung der Priorisierung in den Praxen erfolgt in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Ärztevertreter hatten sich schon lange dafür eingesetzt. In den Impfzentren bleibt die Priorisierung allerdings erhalten. Hier ist sie weiterhin notwendig, um sicherzustellen, dass in den Impfzentren Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko zuerst geimpft werden.

Weiterhin Geduld und Solidarität gefragt

„Trotz einzelner Drängler impfen wir weiter erfolgreich die Schutzbedürftigen zuerst. Bei den über 60-Jährigen geht die Impfquote bereits auf die 70 Prozent zu, das ist ein großer Erfolg für die Pandemiebekämpfung. In den Hausarztpraxen und den Impfzentren herrscht weiterhin großer Andrang. Patientinnen und Patienten möchte ich deshalb bitten, weiterhin Geduld zu haben und solidarisch zu sein. Auch wenn die Priorisierung in den Arztpraxen aufgehoben ist, so bleibt die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. In den Impfzentren gelte weiterhin für alle Impfstoffe die Priorisierung. Voraussichtlich ab Anfang Juni wird auch dort eine Aufhebung der Priorisierung möglich sein.

Impfzentren impfen nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen

Bereits in den vergangenen Wochen wurden Teile der dritten Prioritätsgruppe geöffnet. So können Menschen, die über 60 Jahre alt sind oder jene, die bestimmte Vorerkrankungen haben, bereits Impftermine vereinbaren. Diese Möglichkeit haben nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen.

„Wir ermöglichen es nun auch jenen Menschen, die im Arbeitsalltag einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. Dies betrifft etwa den Lebensmitteleinzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, die derzeit zugelassen sind, oder auch Beschäftigte in Beratungsstellen oder in Fahrschulen. Außerdem können sich nun Personen impfen lassen, die in besonders relevanten Positionen in Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder der Verwaltung tätig sind“, so Lucha weiter.

  • Impfberechtigt sind zum Beispiel Personen, die in besonders relevanter Position in Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind. Dabei geht es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr.
  • Auch betrifft die Öffnung etwa Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), wie zum Beispiel im Apothekenwesen oder in der Wasser- und Energieversorgung arbeiten. Die Landesregierung hat eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche veröffentlicht.
  • Auch wer in Supermärkten, Verbraucher- und Drogeriemärkten oder in Tafelläden Kontakt zu zahlreichen Menschen hat, kann sich impfen lassen.
  • Dies gilt auch für diejenigen, die regelmäßig ehren- und nebenamtlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben oder an Hochschulen tätig sind.
  • Schließlich können sich auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko besteht, impfen lassen. Dies betrifft unter anderem Saisonarbeiterinnen und -arbeiter, Betriebsersthelfer oder Pflegeeltern. Auch Journalistinnen und Journalisten, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, fallen darunter. Des Weiteren sind zum Beispiel Personen umfasst, die körpernahe Dienstleistungen ausführen oder in Banken Kundenkontakt haben.

Impfen kommt gut voran

Rund ein Drittel aller Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger haben schon mindestens eine erste Impfung erhalten. Von den über 60-Jährigen sind fast 70 Prozent geimpft. Neben der Impfung in den Impfzentren sind die Impfungen in den Hausarztpraxen hinzugekommen. Dass man impfberechtigt ist, heißt zwar weiterhin nicht, dass auch direkt ein Termin gebucht werden kann, denn die Nachfrage übersteigt nach wie vor das Angebot deutlich. Doch die Impfungen in Baden-Württemberg gehen erfolgreich voran, die Zahlen zeigen das. Deshalb ist es folgerichtig, die nächste Stufe innerhalb der Priorisierung 3 zu öffnen, und weiteren Menschen den Zugang zu ermöglichen. Ab Juni werden die Impfstoffmengen an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal steigen, dann werden auch Betriebsärztinnen und -ärzte nach und nach in das Impfen einbezogen. Baden-Württemberg setzt sich gegenüber dem Bund weiter dafür ein, dass auch die Impfzentren mehr Impfstoff erhalten, so dass sie endlich unter Volllast arbeiten und noch mehr Termine anbieten können.

Foto: Gemeinde

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

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