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Die Gemeinde informiert

Priorisierung für AstraZeneca in Arztpraxen ab sofort aufgehoben

[Online seit 10.05.2021]

Auch in Baden-Württemberg ist die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca für die Impfungen in den Arztpraxen ab sofort aufgehoben. In den Impfzentren gilt weiterhin für alle Impfstoffe gegen das Coronavirus die Priorisierung.
Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 6. Mai 2021 ist die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca auch in Baden-Württemberg für die Impfungen in den Arztpraxen ab sofort aufgehoben. In den Hausarztpraxen kommt es derzeit aufgrund von Corona-Impfungen und vermehrten Nachfragen zu einem großen Andrang. Patientinnen und Patienten sollten deshalb weiterhin Geduld haben. Auch wenn die Priorisierung für AstraZeneca in den Arztpraxen aufgehoben ist, so bleibt die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt. In den Impfzentren gilt weiterhin für alle Impfstoffe gegen das Coronavirus die Priorisierung.
Priorisierung in Impfzentren gilt weiter
„Ich begrüße die Aufhebung der Priorisierung von AstraZeneca, denn viele Arztpraxen berichten von Diskussionen mit ihren Patientinnen und Patienten und Vorbehalten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, den 7. Mai in Stuttgart. „Aus den Impfzentren in Baden-Württemberg gibt es dagegen keine Hinweise, dass es bei AstraZeneca-Terminen zu ungewöhnlich vielen Absagen kommt. Zu Recht, denn der Impfstoff ist hoch wirksam und sicher. Ich selbst habe mich damit impfen lassen“.
In den baden-württembergischen Impfzentren gilt vor diesem Hintergrund für alle Impfstoffe weiterhin die Priorisierung, denn der Impfstoff reicht noch nicht für alle, die schon heute eine Impfung möchten. „Mit der Beibehaltung der Priorisierung in den Impfzentren stellen wir sicher, dass im Mai auch weiterhin der Schutz der besonders vulnerablen Personengruppen Vorrang hat. Wir werden uns beim Bund auch weiter für mehr Impfstoff einsetzen. In den Arztpraxen erfolgt die Priorisierung bei AstraZeneca nun durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte selbst, schließlich kennen sie ihre Patientinnen und Patienten am besten“, so Minister Lucha weiter. 
Impfabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung
Wird die Impfung in der Praxis vorgenommen, so kann der impfende Arzt oder die Ärztin nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz in Absprache mit der Patientin oder dem Patienten den Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung frei festlegen. Nach der Impfstoffzulassung ist dabei ein Zeitraum zwischen vier und zwölf Wochen möglich.
In den Impfzentren gilt weiterhin der festgelegte Impfabstand von zwölf Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung. Ob und wie sich im Terminbuchungstool in Zukunft ein variabler Zeitabstand technisch umsetzen lässt, wird aktuell geprüft. Auch bei bereits gebuchten Zweitimpfterminen ist ein Vorverlegen nicht möglich. Die Impfzentren des Landes erhalten vom Bund nur noch sehr begrenzte Mengen von AstraZeneca, konkret so viel, wie für die jeweiligen Zweitimpfungen in einer Woche notwendig sind. Für das Vorverlegen von Terminen in frühere Wochen ist daher nicht ausreichend Impfstoff vorhanden.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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