Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Impfterminvergabe für alle über 60-Jährigen ab 19.04.20201

[Online seit 19.04.2021]


Ab Montagvormittag, 19. April 2021, öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen über 60 Jahre. Bislang waren über 60-Jährige nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder aufgrund des Berufs impfberechtigt. So kamen vor allem die bereits jetzt impfberechtigten über 70- und über 80-Jährigen, die ein besonders großes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, schneller an einen Impftermin.
„In einzelnen Zentren bleiben aktuell AstraZeneca-Termine frei. Das ist zwar verständlich, aber in der Sache unbegründet. Der Impfstoff ist hochwirksam und ungefährlich. Wer über 70 Jahre alt ist, sollte die Chance nutzen, jetzt einen Termin zu vereinbaren“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag (13. April) in Stuttgart. Grund für die freien Termine seien die letzte Woche stark angewachsenen Impfstofflieferungen und die Änderung der Altersempfehlung für den Impfstoff AstraZeneca. „Gleichzeitig stellen wir fest, dass täglich nur noch rund 20 bis 40 Menschen die Warteliste für die über 80-Jährigen in Anspruch nehmen. Von dieser Altersgruppe haben bereits deutlich über 70 Prozent eine Erstimpfung erhalten. Deshalb gehen wir jetzt den nächsten Schritt und öffnen ab Montag für alle Menschen über 60 Jahren.“
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117, werden Sie an das vom Land beauftragte Callcenter weitergeleitet und bekommen dort gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung im selben Impfzentrum. Sie können die Termine auch online über die zentrale Anmeldeplattform https://www.impfterminservice.de/impftermine vereinbaren. Voraussetzung hierfür sind eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.
Fragen und Antworten zur Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung finden Sie unter:
https://www.impfterminservice.de/terminservice/faq

Foto: Gemeinde

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008