Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.02.2021

[Online seit 11.02.2021]

Gestern haben sich Bund und Länder erneut bei der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen und haben u.a. folgende Regelungen festgehalten:

  • Die bisherigen Beschränkungen bleiben im Wesentlichen in Kraft und werden bis zum 7. März 2021 verlängert.

  • Kontaktbeschränkungen, die Pflicht zum Tragen von Medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften, die Umsetzung von Hygienekonzepten in Einrichtungen und die Unterlassung von privaten Reisen und Besuchen bleiben im bisherigen Rahmen bestehen

  • Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen hat Priorität und soll als erstes schrittweise vollzogen werden. Ministerpräsident Kretschmann teilte in seinem Pressestatement nach der MPK mit, dass in Baden-Württemberg Kindertagesstätten und Grundschulen ab Montag, 22.02.2021 schrittweise geöffnet werden sollen, sofern die Infektionslage dies zulässt. Zudem wird mit dem MPK-Beschluss ein Prüfauftrag an die Gesundheitsministerkonferenz erteilt, inwieweit eine Höherpriorisierung der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie der Lehrkräfte in den Grundschulen bei der nächsten Fortschreibung der Impfverordnung erfolgen kann.

  • Friseure können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie unter Nutzung medizinsicher Masken den Betrieb ab 01.03.2021 wieder aufnehmen.

  • Nächste Öffnungsschritte können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen durch die Länder erfolgen. Dieser Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels, von Museen und Galerien sowie die Öffnung der nach geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetrieben umfassen.

  • Besuchsregeln in Pflegeheimen sollen erweitert werden. Hierfür soll die Gesundheitsministerkonferenz zeitnah Empfehlungen vorlegen.

Bund und Länder werden voraussichtlich am 3. März 2021 zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 7. März 2021 zu beraten. Die Maßnahmen sollen zeitnah in den Bundesländern in einer Corona-Verordnung umgesetzt werden.


Wichtig:
Bereits heute gilt eine geänderte Corona-Verordnung, in der das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim umsetzt. Das bedeutet:

  • Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben. Das heißt es wird kein triftiger Grund mehr benötigt, um die Wohnung zu verlassen.
    Die bisherigen Kontaktbeschränkungen bleiben unberührt.

  • Die Gesundheitsämter vor Ort können eine nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge in einem Land- oder Stadtkreis bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen die wirksame Eindämmung der Verbreitung von Erkrankungen mit dem Coronavirus ansonsten gefährdet ist. Dies ist nicht über die Corona-Verordnung geregelt, sondern über einen Erlass des Sozialministeriums.

Sollte seitens des Landkreises eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verfügt werden, informieren wir umgehend.

 


Sollte seitens des Landkreises eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verfügt werden, informieren wir umgehend.
 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008