Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Testpflicht für Besucher von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen

[Online seit 18.01.2021]

Am 11. Januar ist die neue Corona-Verordnung der Landesregierung in Kraft getreten. Sie sieht nicht nur weitere Kontakteinschränkungen vor, sondern auch eine generelle Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises macht darauf aufmerksam, dass der Zutritt zu den genannten Einrichtungen nur noch mit einer FFP2- Maske und einem negativen Corona-Test gestattet ist. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Ein Antigen-Test darf dabei höchstens 48 Stunden alt, ein PCR-Test höchstens drei Tage alt sein. Die Gesetzesvorgabe umfasst dabei auch externe Personen, die aus anderen Gründen in die Einrichtungen kommen, beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeuten oder Seelsorger, aber auch Handwerker, Reinigungskräfte und Lieferanten.

Auch das Personal von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von ambulanten Pflegediensten ist zum Tragen einer Atemschutzmaske, die FFP2- oder vergleichbaren Standard erfüllt, verpflichtet. Darüber hinaus ist das Personal zwei Mal pro Woche durch die Einrichtungen oder den Pflegedienst mit einem Antigentest zu testen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Gäste von Tagespflege-Einrichtungen. Sie müssen vor dem Aufsuchen der Tagespflege keine Testung vornehmen lassen.

Alle aktuellen Regelungen der Corona-Verordnung sind auf der Seite der Landesregierung zusammengefasst:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zucorona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008