Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Neue Corona Regeln

[Online seit 15.12.2020]

Ausgangsbeschränkungen ab 12.12.2020 für ganz Baden Württemberg

Ab dem 12. Dezember gelten in Baden-Württemberg sowohl tagsüber als auch nachts Ausgangsbeschränkungen. Ziel dieser Ausgangsbeschränkungen ist die weitere Reduzierung von Kontakten zu anderen Personen.
Sport im Freien, spazieren gehen oder der Besuch von Spielplätzen sind tagsüber alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet – dazugehörige Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Bewegung im Freien nach 20 Uhr ist nur aus gewichtigen und unabweisbaren Gründen gestattet. Selbiges gilt für Gassi gehen.
Die Übernachtung bei dem oder der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten/in ist nicht untersagt, da der Aufenthalt nicht auf die eigene Wohnung beschränkt ist. Allerdings darf nach 20 Uhr das Haus nicht mehr verlassen werden um zum Partner zu fahren, außer man begibt sich nach der Arbeit auf direktem Weg dorthin.
Auch getrenntlebende Eltern dürfen ihre Kinder besuchen, da Verwandte in gerader Linie von der Beschränkung der Personen auf zwei Haushalte ausgenommen sind, sofern nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen–Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Freunde oder Verwandte dürfen tagsüber zwischen 5 und 20 Uhr besucht werden, das Übernachten ist allerdings nur aus triftigem Grund wie beispielsweise der Begleitung Sterbender gestattet. Das bedeutet, dass reine Freundschafts- oder Verwandtenbesuche außerhalb des Zeitraums vom 24. bis 26. Dezember so geplant werden müssen, dass man um 20 Uhr wieder zu Hause ist.

Lieferdienste dürfen auch nach 20 Uhr noch liefern, da dies unter die Ausnahme der beruflichen Tätigkeit fällt. Auch dürfen Restaurants nach 20 Uhr noch Essen to go anbieten, allerdings dürfen Privatpersonen dieses um diese Zeit nicht mehr abholen.
Der Einzelhandel muss nicht um 20 Uhr schließen, allerdings bildet Einkaufen keine Ausnahme der nächtlichen Ausgangsbeschränkung. Auch derjenige, der aufgrund der eigenen Arbeitsbedingungen, wie etwa Schichtdienst, nicht zu anderen Zeiten einkaufen kann erhält keine Ausnahmegenehmigung. Einkaufen ist nur tagsüber von 5 bis 20 Uhr als Ausnahme der Ausgangsbeschränkung gestattet.
Tanken ist nach 20 Uhr nur aus unbedingt notwendigen Gründen zulässig, die besonders zu rechtfertigen sind. Vorsorgliches Tanken bildet keine Ausnahme der Ausgangsbeschränkung.
Auch Personen, die nur auf der Durchreise durch Baden-Württemberg sind oder ihre Reise außerhalb Baden-Württembergs begonnen haben dürfen nachts nur noch mit triftigem Grund unterwegs sein. Kommt man nach 20 Uhr an einem Bahnhof/Flughafen an, ist der direkte Weg in die eigene Wohnung zulässig. Personen, auf die dies zutrifft dürfen abgeholt werden wenn sie ansonsten keine Möglichkeit (Taxi oder Nahverkehr) haben nach Hause zu gelangen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Grafiken: Landesministerium BW

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008