Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Regelungen für nach Deutschland Einreisende in Zusammenhang mit dem Coronavirus

[Online seit 21.09.2020]

Sehr geehrte Reisende,
herzlich willkommen in Deutschland! Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise für Ihre Einreise:

  • Wenn Sie auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie – abgesehen von den unten genannten Ausnahmen – verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben sowie sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten (Quarantäne).

  •  Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend eine Liste der Risikogebiete unter dem Link: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

  •  Die dargelegte Pflicht gilt auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro verfolgt werden.

  • Sie sind ferner verpflichtet, Ihre Aufenthaltsadresse im Bundesgebiet gegenüber der für Sie zuständigen Gesundheitsbehörde mitzuteilen. Dazu ist eine Aussteigekarte zu nutzen, sofern sie vom Beförderer ausgegeben wird. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Quarantäneverpflichtung; sie finden es im Internet unter: https://tools.rki.de/plztool/

  • Wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind Sie nach Ihrer Einreise verpflichtet, auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle einen Nachweis über eine Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen. Anderenfalls haben Sie auf Anforderung eine solche Testung zu dulden.

  • Sie können sich außerdem innerhalb von 10 Tagen nach Einreise aus einem Risikogebiet kostenlos testen lassen, auch wenn eine solche Anforderung nicht erfolgt. Bitte kontaktieren Sie hierfür die Hotline der ärztlichen Terminservicestelle unter der Rufnummer 116 117.

  • Für bestimmte Personengruppen gelten Ausnahmen von der Quarantäne- und der Testpflicht nach landesrechtlichen Regelungen. Dazu gehören u.a. Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Ein negatives Testergebnis kann nach landesrechtlichen Regelungen zur Aufhebung der Quarantäne führen.

  • Auch bei einem negativen Testergebnis sind Sie verpflichtet, unverzüglich das für Sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren, wenn bei Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Einreise typische Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auftreten.


Ihr Bundesministerium für Gesundheit

www.bundesgesundheitsministerium.de   www.zusammengegencorona.de

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008