Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 12. November 2018

[Online seit 16.11.2018]


780 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, 2,6 Milliarden Menschen leben ohne Sanitäreinrichtung. Die Versorgung mit frischem und sauberem Trinkwasser erscheint uns in Deutschland heutzutage so selbstverständlich, dass wir sie im täglichen Leben kaum mehr wahrnehmen. Über die Kosten dafür ging es in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Moderater Anstieg des Wasserzinses
Die Einwohner der Gemeinde müssen sich auf eine moderat angepasste Grund- und Verbrauchsgebühr beim Wasserbezug einstellen. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, die Wasserverbrauchsgebühren die nächsten beiden Jahre um jeweils 10 Cent anzupassen. Damit steigt der Preis für den Kubikmeter Frischwasser zum 01. Januar 2019 auf 1,30 Euro, zum 01. Januar 2020 auf 1,40 Euro. Zeitgleich werden auch die Grundgebühren, beispielsweise beim standardisierten Durchflusswasserzähler von 3,00 auf 3,80 Euro, angepasst.
Die sich daraus ergebende Mehrbelastung für einen Durchschnittshaushalt (zwei Erwachsene, zwei Kinder, Jahresverbrauch 160 Kubikmeter) liegt bei 25,60 Euro für 2019, sowie 41,60 Euro im Jahr 2020.
Die Notwendigkeit einer Gebührenanpassung hatte sich als Folge einer Neukalkulation für die Jahre 2019 und 2020 herausgestellt. In den letzten beiden Jahren musste dabei eine um 238.000 Euro verschlechterte Ertrags- und Aufwandssituation eingerechnet werden. Die in die Kalkulation eingearbeiteten Verluste aus dem Jahr 2016 (85.000 Euro) und die für 2017 ermittelte Kostenunterdeckung (58.000 Euro) wirken sich gebührenerhöhend aus. Zu Buche schlagen auch die höheren Unterhaltungsaufwendungen für das Leitungsnetz, unter anderem für die Sanierung der Wasserleitungen und Hausanschlüsse in der Hockenheimer Straße und in der Hildastraße.
Kämmerer Christian Bickle legte Wert auf die Feststellung, dass das Gebührenaufkommen ausschließlich zur Deckung der Aufwendungen verwendet werde. Es würden demnach keine Gewinne und auch keine Konzessionsabgabe erwirtschaftet.
Die vollständigen neuen Gebührensätze ergeben sich aus einer sechsten Änderungs-Wasserversorgungssatzung, die im Wortlaut im Amtsblatt veröffentlicht ist oder auf der Gemeinde-Homepage unter https://www.reilingen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ortsrecht/Aktenhauptgruppe_8/Wassersatzung.pdf  nachgelesen werden kann.

Werden - wie hier 2017 in der Bierkellergasse die Leitungen der Wasserversorgung erneuert, hat dies Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation.

Foto: jd
Werden - wie hier 2017 in der Bierkellergasse die Leitungen der Wasserversorgung erneuert, hat dies Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation.

Foto: jd


Abwassergebühr bleibt stabil
Auch 2019 werden die Abwassergebühren stabil bleiben, informierte Kämmerer Christian Bickle das Ratsgremium, obwohl der Jahresabschluss von 2017 ein Defizit von 56.000 Euro ausweist.

Thermografie-Aktionen werden bezuschusst
Unter Thermografie versteht man Fotoaufnahmen, beispielsweise eines Hauses, im für das menschliche Auge nicht sichtbaren Infrarotbereich. Die verschiedenen Farben des Infrarotbildes zeigen die Intensität der jeweiligen Oberflächentemperatur. Die Thermografieaufnahmen lokalisieren Schwachstellen eines Gebäudes und erkennen mit Hilfe der Infrarotkamera Wärmebrücken und damit Wärmeverluste. Wenn die Wärmebrücken erkannt werden, können vom Eigentümer auf der Grundlage des Thermografieberichtes gezielte und konkrete Arbeiten am Gebäude eingeleitet werden. Zusätzlich kann man undichte Fenster und Türen erkennen, Durchfeuchtungen / Leckagen feststellen und damit unter Umständen die Ursachen für Schimmelbildung erkennen.
Der Gemeinderat beschloss deshalb einstimmig, 2019 Thermografie-Aktionen mit 50 € je Gebäude zu bezuschussen. Gleichzeitig wurde ein Budget von max. 2.000 Euro bewilligt, was 40 Untersuchungen entspricht. Die Aktion ist ein weiterer Baustein zum Klimaschutzkonzept der Gemeinde Reilingen.
Angeboten wird diese Leistung (sechs Thermografieaufnahmen und –bericht) beispielsweise durch die AVR Energie GmbH für 119 Euro. Durch den Zuschuss der Gemeinde reduziert sich der Betrag für den Gebäudeeigentümer auf 69 Euro.
 

Bei diesem Haus zeigen Mauerwerk und Fensterstürze ein schlechtes Temperaturbild. Ein hohes Einsparpotenzial ist durch ein Wärmedämmverbundsystem realisierbar.

Foto: AVR
Bei diesem Haus zeigen Mauerwerk und Fensterstürze ein schlechtes Temperaturbild. Ein hohes Einsparpotenzial ist durch ein Wärmedämmverbundsystem realisierbar.

Foto: AVR


Anfragen und nichtöffentliche Beschlüsse
Mehrere Anfragen galten Verkehrsthemen, beispielsweise den Verkehrsverhältnissen im Neubaugebiet „Herten II“. Aber auch der Zustand des Kraichbachufers sowie die Qualität des Kraichbachwassers wurden hinterfragt.
Bürgermeister Weisbrod informierte außerdem über die in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse. So hatte der Gemeinderat beschlossen, das Gebäude Schlossmühle 3 zur Sicherstellung der kommunalen Anschlussunterbringung von Flüchtlingen anzumieten. Außerdem hatte das Gremium über die Auszeichnung von Ehrenamtlichen bei der Sportlerehrung beraten.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Hildastraße informierte Bürgermeister Stefan Weisbrod, dass wegen des Umschlusses der Wasserversorgung eine Vollsperrung der Hauptstraße nicht zu vermeiden war. Er bedauerte, dass die Anwohner erst kurzfristig informiert werden konnten.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008