Die Gemeinde informiert
Zwischen Aufbruch und Heimkehr
[Online seit 23.04.2018]
Das Kommunale Betreuungsteam bietet am Morgen ab 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr eine Frühbetreuung an, nach Unterrichtsschluss ab 15:45 Uhr eine Spätbetreuung bis 17:30 Uhr. Beide Betreuungsformen sind gebührenpflichtig.
Am Morgen wird das Betreuungsangebot gerne angenommen, wenn der Unterricht erst zur zweiten Schulstunde beginnt. Meistens sind an jedem Wochentag andere Kinder da. Das Ankommen in der Schulgemeinschaft steht im Vordergrund.
Am Nachmittag kommen die meisten Kinder in der Regel jeden Tag, bis sie entweder abgeholt werden oder nach vorheriger Absprache alleine nach Hause gehen. Die Nachmittagsbetreuung ist Höhepunkt und Abschluss nach einem abwechslungsreichen Schultag. Zuerst gibt es leckeres Obst oder manchmal etwas zum Naschen frisch aus der Küche. Wer möchte, kann auch noch selbständig seine Hausaufgaben fertig machen. Dann spielen die Kinder, wie sie es möchten, entweder drinnen oder draußen, bei schönem Wetter auch mit den Racern und Go-Karts.
Freitags endet der Schulbetrieb um 14:05 Uhr, nach dem Mittagessen. Dann beginnt die Nachmittagsbetreuung. Meistens gibt es ein freiwilliges Freizeitangebot: Spielen auf dem Spielplatz in der Wörschgasse, Waffeln backen oder sogar, bei ganz sommerlichem Wetter, eine Wasserschlacht auf dem Schulgelände. Alles ist möglich, was sich die Kinder wünschen, wenn es zu Zeit und Ort passt.
Die Kinder gewinnen untereinander und auch voneinander immer mehr Sicherheit und finden das für sie kostbarste Gut: Spielkameraden und vielleicht sogar gute Freunde.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Sven Seiler unter Tel: 2890254 oder Kernzeit@Reilingen.de.
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/