Die Gemeinde informiert
Störche sind zurück
[Online seit 16.03.2018]
Es klappert wieder in den Kisselwiesen
Streit um den Nistplatz und erste Paarungsversuche. Schon seit Mitte Februar kehren die Weißstörche aus dem Winterurlaub zurück und besetzen ihre Horste. Das Warten hat jetzt auch in Reilingen ein Ende. Das Storchennest in den Kisselwiesen ist wieder von einem Storchenpaar besetzt. „Storchenpate“ Dieter Rösch sind am Mittwochnachmittag exklusiv die ersten Bilder der geschützten Vögel gelungen. Und nicht nur das. Er konnte auch den Ring von einem der beiden Störche ablesen und ihn zweifelsfrei als einen der beiden Reilinger Altstörche des letzten Jahres identifizieren. Unklar bleibt, ob der Storchenpartner noch nie beringt war oder ob es doch ein Storch aus dem Vorjahr ist, der womöglich seine Kennzeichnung verloren hat.
Störungsfreie Brut und Futtersuche
„Gesichert ist auf jeden Fall, dass zumindest einer unserer Störche den Weg zurück nach Reilingen in die Kisselwiesen gefunden hat“, freut sich Dieter Rösch. „Jetzt hoffen wir natürlich, dass sich auch heuer das Brutgeschäft erfolgreich entwickelt und recht bald Storchennachwuchs ins Haus steht“, ergänzt der BUND-Ortsvorsitzende. Großen Wert legt er auf eine störungsfreie Brut und Futtersuche der recht scheuen Tiere. Noch bis Ende Juli gelte deshalb in den Gewannen „Steinhorst“, „Hinterm Schloss“, „Kisselwiesen“, „Fröschau“ und „Wörsch“ ein allgemeiner Leinenzwang für Hunde.
Dank einer wachsenden Storchenpopulation habe sich der Storchenbestand in der Region gut erholt, erzählt Rösch. Allerdings benötigten die Vögel weiterhin Unterstützung. Geschützte Feuchtwiesen etwa und Nisthilfen. Es sei deshalb schade, dass es über die Wintermonate nicht möglich gewesen sei, zwei weitere künstliche Nisthilfen zur Verfügung zu stellen. Zwei aufgelassene Freileitungsmasten im südöstlichen Gemarkungsbereich habe sich die Gemeinde zu diesem Zweck bereits gesichert. (jd)
Foto: Dieter Rösch
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/