Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Corona Verordnung erneut angepasst

[Online seit 03.05.2021]


Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung des Landes am vergangenen Samstag erneut angepasst
Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um folgende Punkte:
Die Anforderungen an den Nachweis von COVID-19-Schnelltests werden konkretisiert und klargestellt (§ 4a Absatz 1). Demnach können Nachweise über das negative Testergebnis von folgenden Stellen ausgestellt werden:

    1. Testzentren des öffentlichen Gesundheitsdienstes, vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragte Dritte, Arztpraxen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren
    2. Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Testungen der Beschäftigten
    3. Anbieter einer Dienstleistung im Rahmen der Inanspruchnahme durch die jeweiligen Kundinnen oder Kunden oder Patientinnen oder Patienten oder
    4. eine Schule oder Kindertageseinrichtung für die diese besuchenden Schülerinnen und Schüler oder Kinder und das dort beschäftigte Personal,


sofern der Test durch fachkundige oder in der Anwendung der jeweiligen eingesetzten Tests geschulte Personen vorgenommen und bescheinigt worden ist.
In den Fällen von den Nummern 2 – 4 kann die zu testende Person die Probenentnahme und Auswertung mit einem für die Anwendung durch medizinische Laien zugelassenen Test selbst durchführen, sofern ein geeigneter Beschäftigter dies überwacht und das Ergebnis bescheinigt. In diesem Fall kann die Überwachung und Bescheinigung des Tests auf einen geeigneten Dritten übertragen werden.
Bsp.: Ein Kunde kann beim Friseur (sofern der Friseur dies zulässt) einen zugelassenen Selbsttest durchführen und ein geeigneter Beschäftigter überwacht und bescheinigt das Ergebnis.

  • Außerdem wurden die Regelungen für Abschlussklassen der Hochschulen konkretisiert:
    Für Studierende, die unmittelbar vor dem Studienabschluss oder vor abschlussrelevanten Teilprüfungen stehen, sind Veranstaltungen in Präsenzform möglich.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008