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Die Gemeinde informiert

Corona-Regelungen angepasst

[Online seit 23.03.2021]

Keine weiteren Öffnungsschritte in Baden-Württemberg / Reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfe III startet
 
Zum 22.03.2021 wurden erneute die Corona-Regelungen angepasst. Der von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene und für 22.03.2021 vorgesehene Öffnungsschritt wird zunächst zurückgestellt. Die für diesen Öffnungsschritt notwendigen sinkenden oder stabilen Inzidenzen wurden nicht erreicht.
 
Grundschulen: Maskenpflicht auch im Unterricht
 
Seit 22. März müssen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an Grundschulen auch im Unterricht eine medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen. Damit reagiert die Landesregierung auf heftige Kritik unter anderem von Gewerkschaften und Verbänden. An den weiterführenden Schulen in den 5. und 6. Klassen sowie in den Abschlussklassen besteht bereits eine Maskenpflicht im Unterricht. Auch hier reichen ab Montag keine Alltagsmasken mehr.
 
Medizinische Masken auch für Kinder Pflicht
 
Bisher galt für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren bei der Maskenpflicht eine Ausnahme: Sie durften auch zum Beispiel im Einzelhandel oder in Bus und Bahn eine Alltagsmaske tragen, während für alle Personen ab 15 Jahren eine medizinische oder FFP2-Maske vorgeschrieben war (die sogenannte erweiterte Maskenpflicht). Diese Ausnahme fällt nun weg. In allen Bereichen, in denen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss, gilt diese Pflicht nun auch für Kinder. Kleine Kinder von 0 bis 5 Jahren sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Eine Übersicht über alle Bereiche, in denen die erweiterte Maskenpflicht gilt, finden Sie hier.
 
Maskenpflicht in Kitas und Co.
 
Das Personal in Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und Schulkindergärten muss seit Montag eine Maske tragen - außer im "ausschließlichen Kontakt mit den Kindern". Die Einrichtungen können allerdings auf eigene Faust auch strengere Regeln verhängen.
 
Wechselunterricht an weiterführenden Schulen
 
Die 5. und 6. Klassen waren am Montag gerade erst wieder in den Präsenzunterricht an den Schulen zurückgekehrt. Jetzt erlaubt die Landesregierung - anders als zunächst geplant - doch Wechselunterricht für diese Klassenstufen. Hintergrund ist, dass in manchen Schulen der Abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden konnte. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ohne "förmliches Abstandsgebot" vorgesehen. Daran hatte es massive Kritik gegeben.
 
Auch an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist ab Montag Wechselunterricht in allen Klassenstufen zugelassen.
 
Nachhilfeunterricht in kleinen Gruppen
 
Nachhilfeunterricht in Gruppen von bis zu fünf Schülerinnen und Schülern darf wieder in Präsenz stattfinden. "Auch hier gilt die erweiterte Maskenpflicht", heißt es in der Verordnung.
 
Unterricht an Musik- und Kunstschulen
 
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Unterricht anbieten, wenn die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Aber: In Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 dürfen sie nur Online-Angebote machen.
 
Schnelltestpflicht bei Physiotherapie und Co. fällt weg
 
In der Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege ist kein Schnelltest mehr erforderlich, wenn bei der Behandlung keine Maske getragen werden kann.
 
Seminare von Fahrschulen
 
Fahrschulen dürfen wieder Aufbauseminare und Fahreignungsseminare durchführen. Die praktische Ausbildung ist bereits seit 8. März mit medizinischer oder FFP2-Maske wieder erlaubt. Theorieunterricht darf nur online stattfinden.
 
Neue Verschärfungen deuten sich an
 
Alle Änderungen gelten ab Montag, 22. März 2021. Ebenfalls am Montag, könnten bei den Bund-Länder-Gesprächen jedoch erneut neue Regeln beschlossen werden. Lockerungen wird es wohl nicht geben. Aufgrund der aktuellen Entwicklung, ist eher mit weiteren Einschränkungen zu rechnen.
Aktuelle Informationen und geltende Regelungen finden Sie tagesaktuell auf unser Homepage: www.reilingen.de.
 
Die jeweils gültige und rechtsverbindliche Fassung der Corona-Verordnung finden Sie auf www.baden-wuerttemberg.de
 
Reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfe III startet
 
Das reguläre Auszahlungsverfahren der Überbrückungshilfe III in Baden-Württemberg hat begonnen. Das teilte das Wirtschaftsministerium mit. Ab sofort kann die zuständige L-Bank die Anträge bearbeiten. Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen unterstützt. Sie deckt den Zeitraum November 2020 bis Ende Juni 2021 ab. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
 
Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen gekippt
 
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die bisher geltende Quarantänepflicht für die "Kontaktperson der Kontaktperson" eines mit einer Corona-Variante Infizierten außer Vollzug gesetzt. Konkret nennt das Land in der nun gekippten Verordnung das familiäre Umfeld von Schülerinnen und Schülern, die an der Schule mit einem positiv getesteten Mitschüler aus der eigenen Klasse oder Kursstufe Kontakt hatten. Bei solchen Kontaktpersonen zweiten Grades sei ein hinreichender Ansteckungsverdacht voraussichtlich nicht anzunehmen, befand das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch. Der Eilbeschluss ist unanfechtbar. Zur Begründung führten die Richter unter anderem aus, dass nach der Bewertung des Robert-Koch-Instituts Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen der Kategorie eins nicht allein wegen ihrer Haushaltszugehörigkeit als ansteckungsverdächtig eingeordnet werden könnten.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008