Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Aktion des Landes Baden-Württemberg

[Online seit 22.12.2020]


Kostenlose Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus in den Test-Centern des Rhein-Neckar-Kreises
Begrenztes Kontingent, Anmeldung über die Corona-Hotline


Das Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg stellt am 23. und 24. Dezember 2020 an rund 150 Standorten in über 120 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg insgesamt 80.000 kostenlose Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 aus der Notreserve des Landes zur Verfügung. „Wir wollen mit der Aktion erreichen, dass kein Mensch das Weihnachtsfest einsam und alleine verbringen muss“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (17. Dezember) in Stuttgart. Ein entsprechendes Angebot ist auch in den beiden Test-Centern des Rhein-Neckar-Kreises in Reilingen und Sinsheim sowie im Stadtgebiet Heidelberg verfügbar – wobei das Kontingent begrenzt ist.
Ziel der Aktion „Stille Nacht, einsame Nacht? Muss nicht sein!“ ist es, ein möglichst sicheres Weihnachtsfest für besonders gefährdete Personengruppen zu ermöglichen. Zudem soll die Bevölkerung für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen vor dem Coronavirus sensibilisiert werden. Das Angebot richtet sich somit in erster Linie an Angehörige von Risikogruppen wie etwa Großeltern und Personen mit Vorerkrankungen. „Wir appellieren an die Menschen, wirklich verantwortungsbewusst und solidarisch mit diesem Angebot umzugehen. Eingeladen zur Testung sind nur all jene, die an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen alte oder kranke Angehörige besuchen möchten, die sonst einsam und alleine wären. Wer sich für die Party mit Freunden „freitesten“ möchte, ist hier fehl am Platz“, sagte Minister Lucha.
Die Aktion soll Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bei der Frage bieten, ob sie einen Weihnachtsbesuch in den Stunden nach dem Schnelltest bei ihren besonders gefährdeten Angehörigen machen können. Mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann der Schnelltest innerhalb von 15 bis 30 Minuten Auskunft über eine aktuelle Infizierung geben. Es handelt sich bei dieser Aktion ausdrücklich nicht um eine allgemeine Testung der Bevölkerung.
Für Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg, für die das Gesundheitsamt ebenfalls verantwortlich ist, werden die Antigen-Schnelltests an den Test-Centern in Reilingen, Sinsheim und Heidelberg angeboten – und zwar am Mittwoch, 23. Dezember, von 16 bis 18 Uhr (Reilingen) bzw. 13 bis 18 Uhr (Sinsheim) und 14 bis 19 Uhr (Heidelberg) sowie an Heiligabend in Reilingen und Sinsheim jeweils von 7 bis 11 Uhr. „Das Kontingent an kostenlosen Antigen-Schnelltests, das zur Verfügung gestellt werden kann, ist allerdings begrenzt. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über unsere Hotline 06221 522-1881. Ohne Voranmeldung gibt es vor Ort auch keinen Antigen-Schnelltest“, erklärt der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Andreas Welker.
 „Das DRK unterstützt diese Aktion sehr gerne“, sagt der Präsident des DRK Kreisverbandes Rhein-Neckar/Heidelberg e.V., Jürgen Wiesbeck, „und wir freuen uns, dass die Stadt Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis die Kapazitäten der Antigentests für die Region gemeinsam zur Verfügung stellen, nachdem die Kapazitäten des Landes ausgeschöpft sind.“
Die Stationen werden als Walk-In konzipiert. Die Personen laufen durch die Teststraße und warten nach dem Antigenschnelltest auf das Ergebnis. Fällt dieses positiv aus, wird direkt im Anschluss vor Ort ein PCR-Bestätigungstest durchgeführt. In diesem Fall ist die Person verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben, bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.
Ist der Antigen-Schnelltest-Ergebnis negativ, ist die getestete Person mit großer Wahrscheinlichkeit nicht infektiös; die Aussagekraft hierfür liegt laut Sozialministerium bei ca. 90 bis 95 Prozent. Wichtig ist, dass die Tests keine hundertprozentige Sicherheit garantieren und nur eine Momentaufnahme darstellen. Auch bei einem negativen Testergebnis gilt also in jedem Fall weiterhin unbedingt die AHA-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
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Jahr 2007
Jahr 2008