Die Gemeinde informiert
Selbstisolation bei Kontakten zu Corona-Erkrankten
[Online seit 09.11.2020]
Eigenverantwortlich handeln / Mitmenschen schützen und Gesundheitsämter unterstützen!
Kontakte reduzieren und zu Hause bleiben sind wichtige Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, setzen die Gesundheitsbehörden auf eine Nachverfolgung von Kontakten infizierter Personen – liegen die Voraussetzungen vor, wird eine Quarantäne angeordnet. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz.
Bei den derzeitigen extrem rasch steigenden Fallzahlen kann es jedoch vorkommen, dass Menschen über das private oder berufliche Umfeld die Information erhalten, dass sie Kontaktperson zu einer Person mit einer bestätigten Sars-CoV-2-Infektion sind, noch bevor sie vom Gesundheitsamt davon erfahren. „In einem solchen Fall sollte man sich rechtzeitig eigenverantwortlich in die sogenannte Selbstisolation begeben und weitere Kontakte im privaten oder beruflichen Umfeld möglichst meiden“, rät Dr. Andreas Welker, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamts, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist.
Das gleiche gelte für Personen mit Symptomen, die auf eine mögliche Covid-19-Infektion hindeuten, und andere „Verdachtsfälle“, die auf einen Testtermin oder auf ihr Testergebnis warten. Auch ein entsprechender Hinweis über die Corona-Warn-App sollte ernst genommen werden und dazu führen, sich in Selbstisolation zu begeben, bis der Sachverhalt geklärt ist.
„Natürlich kann das für einige Tage eine starke Einschränkung des persönlichen Alltags darstellen – aber genau dieses eigenverantwortliche Handeln brauchen wir in der jetzigen Phase. So schützen Sie Mitmenschen, unterstützen die Gesundheitsämter und tragen Ihren Teil dazu bei, dass Infektionszahlen zurückgehen und so die Krankenhäuser vor einer Überlastung bewahrt werden!“ lautet der Appell von Dr. Welker.
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/