Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Die wichtigsten Förderprogramme von Bund und Land für die Wirtschaft

[Online seit 03.11.2020]

Onlineportal zur Corona-Überbrückungshilfe II und III ist freigeschaltet
Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe ausgeweitet

 
Die Überbrückungshilfe des Bundes bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige und Freiberufler. Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können die Betriebe, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Sie werden ebenso wie die Hilfen der ersten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt – allerdings mit einzelnen Verbesserungen bei den Antragsvoraussetzungen.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
 
Wer erneut schließen muss, kann die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats, gezahlt wird sie für jede angeordnete Lockdown-Woche.
 
kfw-Schnellkredit
 
Neben den bereits früher gewährten Zuschüssen für Unternehmen, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit im Hotel- oder Gaststättenwesen erwirtschaften, gibt es jetzt auch einen kfw-Schnellkredit für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
Damit wurden die bewährten Überbrückungshilfen an die veränderte Situation angepasst und für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 mit verbesserten Konditionen verlängert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird bzw. aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist.

Stabilisierungshilfe
 
Außerdem hat die Landesregierung die Verlängerung und Ausweitung der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Unternehmen, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes mit einer Tätigkeit im Hotel- oder Gaststättenwesen erwirtschaften, können für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 unterstützt werden.
 
Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung, die sich an der Betriebsgröße und dem Liquiditätsengpass im Betrieb orientiert. Anträge können derzeit bis zum 20. November 2020 gestellt werden. Weitere Infos unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/.
 
Gebündelte Informationen für Firmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis
 
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises hat auf der Homepage des Landratsamts das umfangreiche Informationsangebot für Unternehmen aktualisiert. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Beschäftigte oder Selbstständige erhalten in übersichtlicher Form zahlreiche gebündelte Informationen rund um die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und qualitätsgesichert. Die Seite ist unter folgendem Link abrufbar:
 
https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe
Grafiken: RNK

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008