Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Corona-Maßnahmen verschärft

[Online seit 20.10.2020]

Landesregierung ruft Pandemiestufe 3 aus

Im September definierte die Landesregierung drei Stufen zur Pandemiebekämpfung. Entscheidend ist hierbei die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der neuen Erkrankungsfälle pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Dabei wird das Landesgebiet Baden-Württemberg im Ganzen sowie jeder Land- und Stadtkreis separat betrachtet.
Mit einer 7-Tage-Indizenz von landesweit mehr als durchschnittlich 35 Neuinfektionen in einer Woche hat die Landesregierung am 17.10.2020 die dritte Pandemiestufe in Baden-Württemberg ausgerufen. Dazu wurde die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst. Sie trat mit den neuen Regelungen am Montag, den 19.10.2020 in Kraft. Diese Corona Verordnung beinhaltet folgende Änderungen:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen und öffentlichen Einrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Private Veranstaltungen werden auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für sonstige Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

  • Kliniken: Da ein höheres Patientenaufkommen in den Kliniken erwartet wird, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.
  • Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.
  • Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
    Bis 31.12.2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
  • Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen.
  • Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen.

Corona-Verordnung Schule
Unabhängig von der Corona-Verordnung des Landes wurde zuvor schon mit Wirkung vom 16.10.2020 die Corona-Verordnung Schule angepasst, die folgende zusätzlichen Änderungen beinhaltet:

  • Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen auch auf den Unterricht.
  • Betretungsverbot für Lehrkräfte und andere Personen, die sich weigern, eine Maske zu tragen.
  • Schulen dürfen für außerschulische Zwecke nicht mehr genutzt werden.
  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind ausgesetzt.
  • Verbot von Kontaktsportarten für den Sportunterricht.

Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen
Für religiöse Veranstaltungen und Beerdigungen wurden zum 15.10.2020 die Regelungen ebenfalls angepasst.  Neben den Regelungen in der Hauptverordnung des Landes gelten bei der Pandemiestufe 3 zusätzliche folgende Einschränkungen:

  • Für religiöse Veranstaltungen im Freien gilt die Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden von 500 Personen. Für Veranstaltungen im Freien bei Todesfällen gilt die Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden von 100 Personen.
  • Bei religiösen Veranstaltungen oder Beerdigungen müssen von allen Teilnehmern die Daten erfasst werden.
  • Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung wird bei der Teilnahme an einer Veranstaltung empfohlen.
  • Auch für Veranstaltungen bei Todesfällen muss ein Hygienekonzept erstellt werden.

Situation im Rhein-Neckar-Kreis
Über die zuvor genannten Regelungen hinaus können Städte und Gemeinden, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 per 100.000 Einwohner vorherrscht, per Allgemeinverfügung weitergehende, noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen. Stand 16.10.2020 lag die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis bei 31,4.
Die Landesregierung appelliert noch einmal eindringlich an die Bevölkerung: Jede und jeder Einzelne kann auch weiterhin mit der Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Wo möglich, sollen Bürgerinnen und Bürger zudem die Anzahl ihrer Kontakte reduzieren und auf Reisen verzichten.
Corona-Verordnung des Landes:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Corona-Verordnung Schule:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Schule+vom+31_+August
Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Religioese+Angelegenheiten
Grafiken: Bund

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
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Jahr 2007
Jahr 2008