Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Die Gemeindeverwaltung erinnert an die Einhaltung der Corona VO

[Online seit 18.08.2020]

Testpflicht für Rückreisende aus Risikogebieten


Die Corona Pandemie hält uns auch weiterhin auf Trapp, die Erkrankungsfälle steigen wieder. Auch in einer Videobotschaft rief zuletzt unsere Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Bevölkerung auf auch weiterhin wachsam und vorsichtig zu sein. Nicht zuletzt äußerte sich auch Bürgermeister Stefan Weisbrod hierzu: „Alle Reilinger Bürgerinnen und Bürger können ihren Beitrag leisten, um das Übertragungsrisiko des Covid - 19 zu minimieren und auch weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz in den personennahen Situationen tragen oder auch den 1,5 Meter Mindestabstand einhalten“.
In den letzten Wochen hat sich an verschiedensten Hotspots in Deutschland gezeigt, wie schnell die Zahlen in einem Gebiet wieder steigen können. Die Lockerungen der Corona-Beschränkungen sind wesentliche Faktoren, weshalb die Fallzahlen wieder steigen können. Die Geschäfte haben wieder länger offen, Kneipen und Restaurants werden immer häufiger wieder besucht, genauso wie zunehmend größere Veranstaltungen und Feiern sind Gründe für die Ansammlung von vielen Personen an einem Ort und bilden eine potenzielle Gefahrenquelle. Zudem hat sich gezeigt, dass die Zahlen hinsichtlich der Auslandsreisen mit Beginn der Sommerferien steigen. Aus diesem Grund besteht seit dem 08.08.2020 eine Testpflicht für Rückreisende aus den Risikogebieten. Das heißt entweder wird das Testergebnis, das nicht älter als zwei Tage sein darf, bei der Einreise vorgewiesen oder der Rachenabstrich wird gleich nach der Ankunft vorgenommen.
 
Pflichten aus der Corona VO sind von allen einzuhalten - Bußgelder können drohen


Um eine weitere zweite Corona-Welle zu verhindern, möchten wir Sie deswegen nochmals daran erinnern, dass die Corona-VO mit Stand vom 23. Juni 2020 in der ab 6. August 2020 gültigen Fassung einzuhalten ist. Dies betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Betreiber von Gastronomien, Friseure, Bars und Kneipen, Supermärkten, Apotheken etc. Das heißt beim alltäglichen Betrieb muss darauf geachtet werden, dass sowohl die Kunden, wie auch das Personal den Hygieneregelungen nachkommen. Hierzu möchten wir Sie über folgenden wichtigen Regelungen aus der Corona VO explizit nochmals hinweisen:

  • der Mindestabstand von 1,5 Meter ist im öffentlichen Raum zu anderen Personen grundsätzlich immer einzuhalten. Ausnahme hiervon sind u.a. Schulen und Kindergärten
  • Alle Verantwortlichen von Geschäften mit direktem Kundenkontakt müssen dafür sorgen, dass die Regelungen aus der Corona VO von Kunden und dem Personal eingehalten werden. Hierzu zählt vor allem die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach § 4 Corona VO und die Arbeitsschutzmaßnahmen nach § 8 Corona VO.
  • Eine Ansammlung von mehr als 20 Personen, die aus unterschiedlichen Haushalten stammen, ist untersagt. Eine Ansammlung wird definiert, als ein Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Menschen im Freien oder in geschlossenen Räumen. Unerheblich ist dabei, ob die Ansammlung zufällig oder vorbereitet stattfindet.
  • Eine Veranstaltung darf nur mit Einhaltung der Corona VO stattfinden. Veranstaltungen mit über 500 Personen sind untersagt.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist gemäß § 3 der Corona VO in folgenden Bereichen zu tragen:

è bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden,
è in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios und in medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen,
è in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes,
è in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO), soweit diese in geschlossenen Räumen stattfinden,
è von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Freizeitparks, Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetrieben und im Gaststättengewerbe bei direktem Kundenkontakt und
è ab dem 14. September 2020 in den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruflichen Schulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ab Beginn der Hauptstufe, jeweils in öffentlicher und freier Trägerschaft, von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie sonstigen anwesenden Personen, soweit sie sich auf Begegnungsflächen, insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Toiletten, Pausenhöfen aufhalten.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Werden diese Regelungen aus der Corona VO nicht eingehalten, können Bußgelder nach dem Corona-Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg (Stand: 07.08.2020) erhoben werden. Das Ordnungsamt wird demnach zukünftig verstärkt die Einhaltung der Corona-Regelungen in der Gemeinde Reilingen kontrollieren.
 
Richtiges Lüften reduziert Covid-Risiko


Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des Corona-Virus. Aerosole verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren.
Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt.
Die Umweltbundesamt hält den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen oder zu Hause für nicht geeignet, da sie das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren können. Chemische Zusätze wie Ozon zur Zuluft oder dem Raum wieder zugeführter Umluft werden aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Das gilt auch für UV-C Lampen im nicht gewerblichen Einsatz.
Weitere Infos unter https://www.umweltbundesamt.de/dokument/stellungnahme-kommission-innenraumlufthygiene-zu
 
Bei Rückfragen steht Ihnen Allen Baothavixay vom Ordnungsamt Reilingen gerne zur Verfügung, Tel: 06205/952-207, E-Mail: allen.baothavixay(@)reilingen.de

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008