Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Online-Terminvereinbarungssystem in allen baden-württembergischen Finanzämtern im Einsatz

[Online seit 10.08.2020]

Seit dem 10. August 2020 müssen Bürgerinnen und Bürger vorab online oder telefonisch einen Termin beim Servicezentrum des zuständigen Finanzamts – der sogenannten Zentralen Informations- und Annahmestelle (ZIA) – buchen, damit die Besucherzahlen reguliert und Infektionsrisiken minimiert werden können.
Termine beim Finanzamt Schwetzingen können über die Homepage www.fa-schwetzingen.de sowie telefonisch unter Telefon 06202/81-178 vereinbart werden.
Mit diesem neuen Serviceangebot erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme vor Ort zu planen und so optimal in den eigenen Tagesablauf integrieren zu können. Zudem können durch die Vermeidung von Wartezeiten die erforderlichen Abstandsregeln besser eingehalten werden. Beim Besuch der ZIA gelten auch weiterhin die entsprechenden Hygieneregeln sowie insbesondere die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die telefonische Kontaktaufnahme ist auch weiterhin möglich.


Hintergrund „digital@bw“
Die Digitalisierung ist ein zentraler Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung. Dazu hat sie eine Investitionsoffensive gestartet: Rund eine Milliarde Euro werden in dieser Legislaturperiode in die Digitalisierung investiert. Mit „digital@bw“ wurde im Sommer 2017 die erste, landesweite und ressortübergreifende Digitalisierungsstrategie vorgestellt, die in Teamarbeit von allen Ministerien erstellt wurde. In den kommenden zwei Jahren werden dazu über 70 ganz konkrete Projekte mit einem Volumen von über 300 Millionen Euro umgesetzt, um Baden-Württemberg als Leitregion des digitalen Wandels in Europa zu verankern. Einer der Schwerpunkte von „digital@bw“ ist die Verwaltung 4.0.
Mit https://www.digital-bw.de/ hat die Landesregierung auch ein zentrales Online-Portal als neues Schaufenster der Digitalisierung gestartet.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008