Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Corona-Tests für Rückkehrer

[Online seit 27.07.2020]

Jeder, der aus dem Ausland zurückkommt, soll sich künftig kostenlos testen lassen können. Dabei ist es unerheblich, ob er in einem Land war, das als Risikogebiet eingestuft ist. Die Möglichkeit besteht 72 Stunden nach der Einreise etwa in Arztpraxen oder Gesundheitsämtern. Für Reisende aus Risikogebieten – Staaten mit hohem Infektionsrisiko – soll es Teststellen an Flughäfen und Seehäfen geben. Wer kein negatives Testergebnis vorweisen kann, muss wie bisher für zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Die Corona-Tests sollen nicht verpflichtend sein.
Einen einheitlichen Zeitplan für die Neuregelungen gibt es nicht, die Länder setzen die Bundesministerbeschlüsse jetzt um.

Eine negative Testung kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist fünf bis sieben Tage nach dem Einreise-Test ein Wiederholungstest sinnvoll. Wer nach einem negativen Test unklare Symptome habe, muss unverzüglich Kontakt zu einem Arzt aufnehmen.

Ob Flugzeug, Schiff, Bus oder Bahn: Reisende aus Risikogebieten sollen auf einer sogenannten Aussteigerkarte Kontaktmöglichkeiten und Mitreisende angeben. Es soll nahe den Grenzen stichprobenartige Kontrollen mit Hilfe der Bundespolizei geben. Auch soll an ausgewählten Stellen die Möglichkeit einer Testung vor Ort ermöglicht werden.

Die Liste der Risikogebiete wird in der jeweils gültigen Fassung auf der Webseite des baden-württembergischen Ministeriums für Soziales und Integration veröffentlicht (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/)

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008