Gemeinde Reilingen

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Fragen und Antworten zur Maskenpflicht

[Online seit 27.04.2020]


Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt:

Wann ist das Tragen einer Alltagsmaske sinnvoll?
Grundsätzlich ist das Tragen einer Alltagsmaske immer dann sinnvoll, wenn damit gerechnet werden muss, dass in der Öffentlichkeit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht durchgehend eingehalten werden kann.
Die Alltagsmasken können dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs etwa beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. Auf diese Weise kann jede und jeder durch das Maskentragen einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.

Was ist unter einer Alltagsmaske zu verstehen?
Alltagsmasken sind nicht zertifizierte, insbesondere selbstgemachte Masken aller Art, die Mund und Nase vollständig und sicher abdecken. Daneben gibt es auch zertifizierte Mund-Nasen-Schutz- (MNS)- und Filtering Face Piece (FFP)-Masken, die ebenfalls genutzt werden können.
Sie werden allerdings derzeit vorrangig im Gesundheitsbereich benötigt und wir bitten, diese nicht in größeren Mengen zu nutzen.

Wo bekomme ich eine Alltagsmaske her?
Es gibt sie in zahlreichen Geschäften und im Internet, auch viele Schneidereien stellen inzwischen Masken her. Wer sich keine kaufen kann oder möchte, kann auch einen Schal oder ein Tuch oder eine selbstgemachte Maske über Mund und Nase ziehen und sicher befestigen. Bitte keine Strick- oder Häkelschals.

Wie lange kann man eine Maske tragen?
Die Maske wird mit der Zeit durch die Atemluft feucht. Ist die Maske deutlich feucht, sollten Sie sie auf jeden Fall wechseln. Wenn Sie unterwegs sind, packen Sie die Masken in einen Frühstücksbeutel oder ein gesondertes Gefäß. Vermeiden Sie es auf jeden Fall die Maske auf Oberflächen wie Tischen oder Anrichten abzulegen.
Waschen Sie getragene Masken in der Waschmaschine mit einem Vollwaschmittel bei 60 Grad. Das Transportgefäß können Sie in der Spülmaschine oder mit einem fettlösendem Spülmittel reinigen.

Helfen diese Masken wirklich etwas ?
Ja, nach derzeitigem Stand dient eine Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung, die Mund und Nase vollständig und sicher abdeckt, dem gegenseitigen Schutz, wenn der Mindestabstand nicht durchgehend sichergestellt werden kann. Siehe auch die Aussagen auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.

Abstandsregeln sollten jedoch auch beim Tragen einer Maske oder  Mund-Nasen-Bedeckung wo immer möglich eingehalten werden.
Informationen des Robert Koch-Instituts zum Thema
NDR Info, Corona-Virus Update mit Professor Drosten: Masken können andere schützen

Müssen Ladenbesitzer die Maskenpflicht durchsetzen?
Die Maskenpflicht richtet sich primär an die Einzelperson, also die Kundin oder den Kunden. Grundsätzlich überwachen die Ortspolizeibehörden die Einhaltung der Maskenpflicht mit Unterstützung der Polizei.
Allerdings eröffnet der Ladeninhaber eine Fläche, auf der sich Menschen begegnen. Er hat insofern auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Fläche nicht zu einer Gefahrenfläche wird, weil Kunden sich nicht an die Maskenpflicht halten. Insofern hat er, beziehungsweise sein Personal, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Kunden daran halten. Etwa durch ein Ansprechen der entsprechenden Kunden. 
Sanktionen im eigentlichen Sinne kann der Inhaber nicht aussprechen. Ihm steht allerdings das Hausrecht zu, so dass er im Einzelfall auch Hausverbote aussprechen kann.

Muss man am Arbeitsplatz eine Maske tragen? Wenn ja, bei welchen Tätigkeiten/Berufen?
Eine Maskenpflicht nach der Corona-Verordnung gibt es nur für Verkaufsräume von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren. Bitte beachten Sie dazu den Punkt „Müssen Beschäftigte während Ihrer Schicht durchgängig eine Maske tragen?.
Ungeachtet dessen ist zu empfehlen, Masken überall dort zu tragen, wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Davon unberührt bleiben die Anforderungen des Arbeitsschutzes.

Müssen Beschäftigte während ihrer Schicht durchgängig eine Maske tragen?
Ja, solange sie sich in Räumen mit Kundenverkehr befinden und wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht, wie etwa eine Trennvorrichtung aus Plexiglas. Aus infektiologischer Sicht muss gewährleistet sein, dass die Trennscheibe nicht nur frontal zwischen Kunden und Angestellten aufgebaut wird, sondern auch ein seitlicher Schutz besteht. Nur dann kann dieser als gleichwertig zu einem Mundschutz angesehen werden. Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Masken für ihr Personal zur Verfügung zu stellen.
Das Tragen einer Maske ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Personennahverkehrs entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden, wie insbesondere Trennvorrichtungen.

Gelten Motorradhelme als Maske?
Nein, denn Voraussetzung ist eine vollständige und sichere Abdeckung von Mund und Nase. Motorradhelme erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Muss ich Strafe zahlen, wenn ich keine Maske trage?
Die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Alltagsmaske oder Mund-Nasen-Bedeckung gilt ab dem 27. April 2020. In einer einwöchigen Übergangsphase sind keine Strafen vorgesehen, damit sich alle auf die neue Praxis einstellen können. Ab 4. Mai 2020 ist vorgesehen, ein Bußgeld zu erheben, wenn ein Verstoß gegen die Maskenpflicht festgestellt wird.

Einen ausführlicheren Fragen- und Antwortkatalog zur Maskenpflicht finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-versammlungen/
 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008