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Die Gemeinde informiert

Bundestag beschließt Sozialschutz-Paket

[Online seit 31.03.2020]

Erleichterter Zugang zu Sozialleistungen
Niemand soll aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in existenzielle Not geraten. Die Bundesregierung hat daher Selbständigen und Familien den Zugang zu sozialer Sicherung erleichtert. Der Bundestag hat das Sozialpaket beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt.
Grundsicherung für Selbständige, Ältere und Erwerbsgeminderte
Selbständige, vor allem Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbständige, erhalten die Grundsicherung für Arbeitsuchende in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch. Dazu werden unter anderem

  • die Vermögensprüfungen ausgesetzt,
  • die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt.

Auch ältere und erwerbsgeminderte Menschen können erhebliche Einkommenseinbußen treffen. Dies gilt insbesondere im Falle einer gemischten Bedarfsgemeinschaft, wenn das Einkommen des Hauptverdienenden wegfällt. Berechtigte im Sozialen Entschädigungsrecht können ebenso betroffen sein. Auch in diesen Fällen sollen die beschlossenen Maßnahmen greifen.
Das Gesetz stellt damit sicher, dass in allen Existenzsicherungssystemen ein vergleichbarer Schutz besteht. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020. Bei Bedarf können sie bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Kinderzuschlag für Familien

Familien, die Einkommenseinbrüche durch die Corona-Epidemie erleiden, erhalten zeitlich befristet leichteren Zugang zum Kinderzuschlag. Geprüft werden soll nicht mehr das Einkommen aus den vergangenen sechs Monaten, sondern nur das vom vergangenen Monat. Außerdem wird die Vermögensprüfung ausgesetzt.
Für Familien, die im ablaufenden Bewilligungszeitraum den höchstmöglichen Gesamtkinderzuschlag bezogen haben, wurde eine einmalige Verlängerung des Kinderzuschlags um sechs Monate eingeführt - ohne erneute Einkommensprüfung. Damit können die Leistungen ohne Unterbrechung gewährt werden. Dies soll für die Zeit vom 1. April bis 30. September gelten.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html.

Erleichterungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht

 

Mieterinnen und Mieter sowie Kleinstunternehmen, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus ihre Miete nicht mehr zahlen können, werden vor Kündigungen geschützt: durch zeitlich begrenzte Einschränkungen der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen, Regelungen zur Stundung und Vertragsanpassung im Verbraucherdarlehensrecht. Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas oder Telekommunikation sollen möglichst weiterlaufen.
Weitere Informationen unter https://www.wobau-barth.de/images/Handreichung_f%C3%BCr_Mieter_-_GdW-Muster.pdf.
Unternehmen, die nur aufgrund der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder insolvent geworden sind, sollen ihre Geschäfte trotzdem weiterführen können. Hierzu wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum ist das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, eingeschränkt. Anreize sorgen dafür, dass die Unternehmen wieder wirtschaftlich arbeiten und Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten können.
Grafik: BMAS

Hinzuverdienstgrenze deutlich erhöht und Saisonarbeit länger möglich

Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt zu erleichtern, wurde im Rahmen des Sozialschutz-Paketes der Bundesregierung die diesjährige Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Einkünfte bis zu dieser Höhe bewirken somit keine Rentenkürzung. Die Neuregelung gilt für alle Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die noch nicht ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben. Aufpassen müssen jedoch Bezieher von Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten: Für diesen Personenkreis wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten nicht verändert.
Eine weitere Neuregelung des Sozialschutz-Paketes betrifft den zeitlichen Rahmen für kurzfristige nicht berufsmäßig ausgeübte Beschäftigungen. Diese werden längstens bis 31. Oktober 2020 insbesondere mit Blick auf die Saisonkräfte in der Landwirtschaft befristet ausgeweitet. Einer kurzfristigen Beschäftigung kann man nun maximal fünf Monate oder 115 Tage nachgehen, ohne dass für diese Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Höhe des Verdienstes spielt in der Beschäftigung keine Rolle.

Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind in ganz Baden-Württemberg derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Es finden ausschließlich telefonische Beratungen statt. Ratsuchende finden die entsprechenden Telefonnummern unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008