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Landratsamt bietet Corona-Schutzimpfungen für Kinder ab fünf Jahren ab Donnerstag, 16. Dezember an

[Online seit 16.12.2021]

In den Impfstützpunkten Rhein-Neckar und Sinsheim starten die ersten Impfungen gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren. Dazu wurden die Impfkabinen kinderfreundlich eingerichtet und ein separater Wartebereich geschaffen. Christoph Schulze (ärztlicher Leiter Impfen) probte bereits mit einem Teddybären.
In den Impfstützpunkten Rhein-Neckar und Sinsheim starten die ersten Impfungen gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren. Dazu wurden die Impfkabinen kinderfreundlich eingerichtet und ein separater Wartebereich geschaffen. Christoph Schulze (ärztlicher Leiter Impfen) probte bereits mit einem Teddybären.

Online-Terminbuchung ab sofort möglich
 
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beginnt noch in dieser Woche mit den Impfungen gegen COVID-19 von Kindern ab fünf Jahren. Diese sind vorerst nur mit Terminbuchung in den Impfstützpunkten Rhein-Neckar (Heidelberg, PHV) und Sinsheim möglich. Los geht es bereits am Donnerstag, 16. Dezember.
 
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat in der vergangenen Woche die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen empfohlen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden. Darüber hinaus können auch fünf- bis elfjährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.
 
„Angesichts der grassierenden vierten Welle und der neuen Virusvariante müssen wir uns alle so gut schützen, wie es nur geht. Die Impfung ist dabei das A und O, um die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Wir haben frühzeitig den Kinderimpfstoff von BioNTech bestellt, um sofort mit den Impfungen für jüngere Kinder unter zwölf Jahren starten zu können“, sagt Landrat Stefan Dallinger. Kinder von fünf bis elf Jahren erhalten zwei Impfungen im Abstand von etwa drei Wochen mit einer angepassten, geringeren Dosierung des BioNTech-Impfstoffs.
 
„Impfungen für Kinder in diesem Alter stellen uns im Vergleich zu den Impfungen Älterer noch einmal vor neue Herausforderungen. Daher starten wir mit 75 Impfungen pro Tag in einer separaten Kinderimpfstraße in den beiden Impfstützpunkten (ISP) in PHV und Sinsheim. Die Kapazitäten möchten wir natürlich zeitnah ausweiten“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss.
 
In der laufenden Woche finden diese speziellen Impftermine am Donnerstag, 16. Dezember, und am Freitag, 17. Dezember, in PHV sowie am Samstag/Sonntag, 18./19. Dezember, in Sinsheim jeweils in einem Zeitfenster zwischen 7.30 Uhr und 19.30 Uhr statt. Ab der kommenden Woche (KW 51) werden Kinder unter zwölf Jahren immer montags und dienstags im ISP Rhein-Neckar sowie mittwochs und donnerstags im ISP Sinsheim jeweils zwischen 7.30 Uhr und 19.30 Uhr geimpft. Buchbar sind die Termine bis Jahresende zunächst nur online unter https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impftermin. Die buchbaren Termine sind seit 12 Uhr freigeschaltet. „Natürlich hätten wir die Infos über den Start der Kinderimpfungen gerne früher bekanntgegeben, doch wir haben tatsächlich erst heute Mittag die für uns zugesagte Lieferung des Kinderimpfstoffs erhalten“, so Dezernentin Kuss weiter.
 
Zur Impfung mitzubringen sind der Impfausweis und, falls vorhanden, die Krankenkassenkarte des Kindes, ein Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten sowie die Terminbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form.

Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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Jahr 2008