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Die Gemeinde informiert

"Notbremse" greift nun auch im Rhein-Neckar-Kreis

[Online seit 23.03.2021]

Gesundheitsamt stellt Überschreiten des 100er-Inzidenzwerts an drei aufeinanderfolgenden Tagen fest /
Vorerst keine nächtliche Ausgangssperre


Der Rhein-Neckar-Kreis muss aufgrund stark gestiegener Inzidenzzahlen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergreifen. Das Gesundheitsamt im Landratsamt hat festgestellt, dass im Landkreis laut Landesgesundheitsamt (LGA) die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge den Wert von 100 überschritten hat (20. März: 100,7; 21. März: 106,7; 22. März: 104,1). Das Feststellen des Überschreitens ist nach der der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg durch das Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen – dies ist auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter dem Punkt „https://www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen“ erfolgt – und dem Sozialministerium zu melden.
Das Überschreiten der kritischen Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen hat zur Folge, dass einige Lockerungsschritte wieder zurückgenommen werden müssen. Die wegen der „Notbremse“ erforderlichen Regeln gelten ab Mittwoch, 24. März, 0 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt gelten im Kreis wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch zwischen einem Haushalt und höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich. Kinder beider Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ (Termine mit vorheriger Buchung) mehr anbieten. „Click&Collect“ (Abholangebote mit vorheriger Buchung) ist möglich. Der Betrieb von Sonnenstudios wird untersagt. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben erlaubt. Friseurbetriebe dürfen ebenfalls geöffnet bleiben.
Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch im Amateur- und Freizeitsport müssen die Außen- und Innensportanlagen geschlossen bleiben. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie etwa Golf ist weiterhin möglich. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen. Diese aus der öffentlichen Bekanntmachung entstehenden Rechtsfolgen ergeben sich aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und gelten ab Mittwoch, 24. März.
„Erst am letzten Montag haben wir die ersten Lockerungsschritte zurücknehmen müssen, weil im Landkreis der 50er-Inzidenzwert überschritten worden war. Nur eine Woche später liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 – mit steigender Tendenz. Das zeigt leider, wie rasant das Infektionsgeschehen wieder an Fahrt aufgenommen hat. Die von Bund und Ländern für solche Fälle vorgesehen Notbremse war daher unvermeidlich“, sagt Landrat Stefan Dallinger. Ob im Rhein-Neckar-Kreis auch wieder eine nächtliche Ausgangssperre erlassen werden muss, werde die weitere Entwicklung im Landkreis sowie die heutigen Beratungen zwischen Bund und Ländern zeigen.

Grafik: RNK

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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