Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Verlängerter Lockdown bis 31. Januar

[Online seit 08.01.2021]

Notbetreuung in Schule und KiTas / Bisherige Beschränkungen bleiben bestehen / Ab dem 11. Januar zusätzliche Maßnahmen
 
Ab dem 11.01.2021 werden die bestehenden Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg verschärft.


 
Notbetreuung in Schule und KiTas
Bis zum 31.01.2021 sind alle Schulen und KiTas weiterhin geschlossen. Dies betrifft auch die Betreuungsangebote der kommunalen Schulbetreuung. Über eine Öffnung von KiTas und Schulen ab dem 18.01.2021 wird in der kommenden Woche entschieden, dies ist abhängig von der Infektionslage.
 
Für Eltern, die zwingend auf die Notbetreuung angewiesen sind, wird die seit Dezember 2020 bestehende Notbetreuung weiter angeboten werden. Anträge müssen bei der Schule bzw. der jeweiligen Leitung der Kindertagesstätte gestellt werden.
 

 


Orientierungshilfe zur Notbetreuung für Kitas: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Anlagen_PMs_2021/210106_Anlage_Orientierungshilfe_Notbetreuung_Kita.pdf
 
Orientierungshilfe zur Notbetreuung für Schulen: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Anlagen_PMs_2021/210106_Anlage_Orientierungshilfe_Notbetreuung_Schulen.pdf
 
Homeschooling an der Friedrich-von-Schiller-Schule
Für die Schülerinnen und Schüler der Friedrich-von-Schiller-Schule erfolgt Homeschooling. Ab dem 18.01.2021 soll – abhängig von der Infektionsentwicklung - Präsenzunterricht für die Grundschule und die Abschlussklassen vorgesehen werden. 
 
Kinderkrankengeld ausgeweitet
Das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 wird für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen aufgrund pandemiebedingter Schließung eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird.
 

Foto: Baden-Württemberg
Foto: Baden-Württemberg
Foto: Baden-Württemberg
Foto: Baden-Württemberg

Private Zusammenkünfte
In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis 14 Jahren werden dabei in Baden-Württemberg nicht mitgezählt.
 
Einreisende aus dem Ausland
Für Einreisende soll es künftig eine Zwei-Test-Pflicht geben. Ein erster Test wird bei der Ankunft vollzogen, ungeachtet dessen folgt eine häusliche Quarantäne von 10 Tagen. Durch einen zweiten negativen Test am 5. Tag der Quarantäne kann diese auf die 5 Tage verkürzt werden.
 
Alten- und Pflegeheime
Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Einrichtungen dürfen nur noch nach einem Schnelltest betreten werden.
 
Click&Collect-Service
Die Corona-Verordnung wird so angepasst, dass ab 11.01.2021 der sogenannte „Click&Collect-Service“ wieder möglich ist. Kunden können so im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhändler bestellen, einen Abholtermin vereinbaren und die Ware selbst abholen. Baden-Württemberg hatte dies wegen des zu erwartenden großen Andrangs in der Weihnachtszeit untersagt.
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf

 
 
Dezemberhilfen werden an Firmen und Selbstständige ausgezahlt
Die ersten Gelder der Corona-Dezemberhilfen werden seit Anfang Januar an die betroffenen Firmen und Selbstständigen ausgezahlt. Wie zuvor bei den Novemberhilfen, bekommen Unternehmen bis zu 50.000 Euro, Soloselbstständige bis zu 5.000 Euro. Das Geld soll Umsatzausfälle von bis zu 75 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat ersetzen.
Im Rahmen der finanziellen Hilfsprogramme erfolgen Auszahlungen aus der Überbrückungshilfe III des Bundes durch die Länder.
Weitere Infos unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html.
 
 

Foto: Baden-Württemberg
Foto: Baden-Württemberg

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008