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Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne geändert

[Online seit 09.11.2020]

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne geändert
Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten müssen seit 08. November an für zehn Tage in Quarantäne. Eine von Bund und Ländern erarbeitete Musterverordnung trat vergangenen Sonntag in Baden-Württemberg in Kraft. Damit wird die Quarantäne-Zeit von 14 auf zehn Tage verkürzt, da Symptome spätestens zehn Tage nach der Infektion auftreten. Hiermit wird den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, dass COVID-typische Symptome im Durchschnitt fünf Tage, jedoch spätestens zehn Tage nach Infektion auftreten.
 
Man kann sich nun auch nicht mehr sofort nach der Rückkehr mit einem negativen Test von der Quarantäne-Pflicht befreien lassen. Wer die Selbstisolation früher beenden möchte, kann frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr einen Corona-Test machen lassen. Ist das Ergebnis negativ, endet die Quarantäne-Pflicht. Das Testergebnis ist der zuständigen Behörde vorzulegen.
 
Ausnahmen gibt es für Grenzpendler. Sie sind weiter von der Quarantänepflicht ausgenommen. Wer in der Grenzregion seinen Wohnsitz hat und für weniger als 24 Stunden nach Baden-Württemberg einreist, muss nicht in Isolation.
Neu eingeführt ist die Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht nach Aufenthalten im Risikogebiet oder bei Einreisen nach Baden-Württemberg von jeweils bis zu 72 Stunden, wenn in dieser Zeit unter anderem Verwandte ersten Grades besucht werden, es der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dient oder eine dringende medizinische Behandlung notwendig ist.
 
Weiter sind bestimmte Einreisende von der Absonderungsverpflichtung ausgenommen, wenn sie einen Negativtest vorlegen können. Hiervon profitieren beispielsweise Ärzte und Pflegekräfte, Richter und Anwälte, Parlaments- und Regierungsmitarbeiter, Polizeivollzugsbeamte, aber auch Athleten, die an einem sportlichen Wettkampf teilnehmen. Negativtests können nun auch in französischer Sprache vorgelegt werden.
 
Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange sind mit Vorlage eines Negativtests auch Personen von der Quarantänepflicht befreit, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar unter anderem beruflich veranlasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Land Baden-Württemberg einreisen.
 
Von der Quarantänepflicht sind unter Beachtung zusätzlicher Vorschriften auch die Saisonarbeiter ausgenommen, sofern sie ihre Arbeit für mindestens drei Wochen in Baden-Württemberg aufnehmen.
 
Erfolgt die Einreise aus einem Risikogebiet, so muss auf Verlangen der Ausnahmetatbestand von der Quarantänepflicht glaubhaft versichert werden. Für bestimmte Ausnahmen sind Bescheinigungen vorgesehen, die auch das zwingende Erfordernis der Einreise bestätigen müssen: So müssen beispielsweise Grenzpendler und Grenzgänger (die nicht unter die 24-Stunden-Ausnahme für den Grenzverkehr mit Grenzregionen fallen) eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung vorlegen können. Baden-Württemberg stellt keine besonderen Formerfordernisse an diese Bescheinigungen. Sie können auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein.
Die vollständige Fassung der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 können sie auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg nachlesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
 
 
Digitale Einreiseanmeldung
 
Grundsätzlich müssen alle Ein und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten die Einreise bei der zuständigen Behörde anmelden. Hierzu wurde vom Bundesministerium für Gesundheit die digitale Einreiseanmeldung eingerichtet. Die Anmeldung erfolgt zentral über folgenden Link:
https://www.einreiseanmeldung.de/
 
Die Einreiseanmeldung wird automatisch an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt, damit die Einhaltung der Quarantäne kontrolliert werden kann. Hierzu werden Ihre Reise- und Kontaktdaten an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen kann. Die Bestätigung der erfolgreichen digitalen Einreiseanmeldung muss bei der Einreise mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden.
 
Soweit eine digitale Einreiseanmeldung in Ausnahmefällen nicht möglich ist, muss eine schriftliche Ersatzmitteilung ausgefüllt werden, die auf Verlangen dem Beförderer oder der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde ausgehändigt werden muss:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Infoblatt/Anlage_2_Ersatzmitteilung.pdf
 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008