Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Landesregierung ruft zweite Pandemiestufe aus

[Online seit 12.10.2020]


Obergrenze bei privaten Feiern beschlossen, wenn Grenzwerte überschritten werden
 
Die Landesregierung hat am 06.10.2020 für Baden-Württemberg die zweite Stufe der Corona-Pandemie ausgerufen. Deutlich ansteigende Infektionszahlen, ein diffuses Infektionsgeschehen in einzelnen Landkreisen, zahlreiche Ausbrüche nach privaten Feiern sowie der erneute Übertrag des Virus in Pflegeheime waren ausschlaggebend für diesen Schritt.

„Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung haben wir das Virus eingedämmt. Darauf können wir alle zusammen stolz sein. Aber wir sind noch längst nicht über dem Berg. Das Virus ist noch immer da – und leider stecken sich seit Wochen wieder mehr Menschen an“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Wir müssen jetzt alles tun, damit sich kein exponentieller Anstieg der Zahlen entwickelt und wir das Virus im Griff behalten. Und deshalb haben wir heute die zweite Pandemiestufe für Baden-Württemberg ausgerufen“, so Kretschmann weiter.
Konkret bedeutet die zweite Pandemiestufe:

  • Appell an die Bürgerinnen und Bürger, die AHA-Regeln (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske tragen) zu beachten,
  • verschärfte Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Einkaufsstätten,
  • verschärfte Kontrolle in Restaurants, Bars und Kneipen sowie in Hotels,
  • verstärkte Kontrolle des Mindestabstands und der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Folgende Änderung der Corona-Verordnung wird ab 11.10.2020 in Kraft treten:
Personen, die falsche Kontaktangaben in Gaststätten, Veranstaltungen oder anderen Dienstleistungen machen, können mit einem Bußgeld belegt werden. Wer sich weigert, seine Kontaktdaten richtig und komplett anzugeben, darf das gastronomische Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen.
Dort, wo die Inzidenz über einen längeren Zeitraum hoch ist (über 35/100.000 Einwohner), werden die örtlichen Behörden regionale, durchaus auch empfindliche Einschränkungen vornehmen können, wie zum Beispiel die Teilnehmerzahlen für private Feiern zu begrenzen oder lokale Alkoholverbote auszusprechen.
Um weitere Infektionszahlen und darauffolgende Einschränkungen zu vermeiden, appelliert auch die Gemeindeverwaltung Reilingen, bei der Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnungen nicht nachlässig zu werden. Das Ordnungsamt Reilingen wird hierzu verstärkt Kontrollen durchführen.

Obergrenze bei privaten Feiern beschlossen
 
Die Teilnehmerzahlen für private Feiern werden künftig begrenzt - wenn Grenzwerte bei den Corona-Zahlen überschritten sind. Das Land setzt damit einen Bund-Länder-Beschluss um.
 
Nur noch 25 Teilnehmer in privaten Räumen
Wird in einem Landkreis in Baden-Württemberg binnen sieben Tagen die Zahl von 35 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner überschritten, muss die zuständige Polizeibehörde in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt oder Gesundheitsamt bei privaten Feiern eine Höchstteilnehmerzahl festlegen.
 
Für Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen sollen dann maximal 50 Teilnehmer erlaubt sein, in privaten Räumen werden 25 Teilnehmer empfohlen. Wenn in einem Landkreis die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wird, soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in öffentlichen oder angemieteten Räumen beschränkt werden. In privaten Räumen werden dann nicht mehr als zehn Teilnehmer empfohlen.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008