Die Gemeinde informiert
Spielen und Toben wieder erlaubt
[Online seit 11.05.2020]
Spielplätze öffneten ihre Pforten / Mehr Freiraum für Familien
Die rot-weißen Absperrbänder sind verschwunden, die Verbotsschilder wurden durch Hinweisschilder für die regelkonforme Nutzung der Geräte ersetzt. Seit vergangener Woche sind die Spielplätze in Reilingen wieder geöffnet.
Der Andrang auf Klettergerüsten und Rutschen war an manchen Spielplätzen in den ersten Tagen schon groß. Viele Eltern und Kinder hatten diesen neuen Freiraum herbeigesehnt.
Bürgermeister Stefan Weisbrod hatte die Öffnung der kommunalen Spielplätze schon in der vergangenen Woche in die Wege geleitet, am Mittwoch entfernten die Bauhofmitarbeiter dann die Absperrungen.
Allerdings müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Zudem gibt es eine für jeden Spielplatz individuelle Zugangsbegrenzung Außerdem dürfen die Plätze nur in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.
„Es ist natürlich schwierig, Kindern verständlich zu erklären, dass sie möglichst wenig mit anderen Kindern spielen sollen“, informierte Bürgermeister Weisbrod. “Trotzdem sind viele Eltern froh, dass ihre Kinder die Möglichkeit zum Spielen und Toben haben. Es ist natürlich eine Umstellung für die Kinder, aber das Wichtigste ist, dass auch unsere Kinder Stück für Stück Normalität zurückerlangen“. Er dankt auf diesem Weg dem Bauhof, der täglich alle Spielplätze desinfiziert.
Es gelten folgende maximale Kinderanzahlen für die Reilinger Spielplätze, die sich mit ihren Eltern auf den Spielplätzen aufhalten dürfen:
Spielplatz: | Kinderanzahl: |
Raiffaisenstraße |
10 |
Viehtrieb |
10 |
Leharstraße |
15 |
Haydnallee |
20 |
Herten II |
20 |
Johan-Strauß-Straße |
20 |
Erich-Kästner-Ring |
30 |
Bürgerpark |
40 |
Wörschgasse |
40 |
Fotos: Gemeinde
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.
Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter
Reilinger Flüchtlingshilfe
Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.
Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.
Bitte helfen Sie mit !
Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/