Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

CoronaVO erneut geändert

[Online seit 04.05.2020]


Spielplätze ab 06. Mai offen / Bei Bestattungen jetzt 50 Teilnehmer erlaubt

 

Zum 04. Mai 2020 wurden die Regelungen der CoronaVO erneut überarbeitet. Ab diesem Tag können unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden. Beerdigungen dürfen weiterhin nur unter freiem Himmel stattfinden. Allerdings können jetzt bis zu 50 Personen teilnehmen.
 
Schule und Kindertagesstätten
 
Während am 04. Mai 2020 der Unterricht für die 9. und 10. Klasse startete, hat die Landesregierung in der CoronaVO Schule vom 29. April 2020 erneut entschieden, dass an den Grundschulen kein Präsenzunterricht stattfindet. Eine Regelung zum Start der Klassenstufe 4 ist ebenfalls unterblieben.
 
Die Gemeinde Reilingen hat als Schulträger im Zuge des Hygieneplans der Schule auch einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) für unsere Schülerinnen und Schüler als Grundbedarf produzieren lassen. Der MNS wird zweckmäßigerweise am jeweils ersten Schultag über die Lehrerinnen und Lehrer an interessierte Schülerinnen und Schüler ausgegeben, das Stück kostet 3 Euro.
Die Verwaltung hat zusammen mit der Schulleitung Vorkehrungen getroffen, damit die Vorgaben des Landes zu Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden können.
 
Die kommunalen Betreuungsangebote sind derzeit bis 14. Juni grundsätzlich untersagt. Ausgenommen ist das Mittagessen. Unser Mensabetrieb in den Fritz-Mannherz-Hallen wird im Rahmen der Notbetreuung am 4. Mai wieder starten.
 
Die erweiterte Notbetreuung in den Kindertagesstätten und der Friedrich-von-Schiller-Schule wird zunehmend genutzt. Zwischenzeitlich haben grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, Anspruch darauf.
 
Ziel des Kultusministeriums ist, dass alle Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr zumindest zeitweise Präsenzunterricht erhalten. Am 06. Mai 2020 werden Bundes- und Landesregierungen über weitere Öffnungen beraten. Diese werden auch die Kindertagesstätten betreffen. Die Familienminister wollen im nächsten Schritt Kinder aus schwierigen Verhältnissen oder mit Förderbedarf sowie Vorschulkinder aufnehmen.
 
In Musikschulen soll in einzeln festgelegten Bereichen Unterricht ermöglicht werden. Näheres wird das Kultusministerium noch regeln.
 
Großveranstaltungen bis 31. August weiter untersagt
 
Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.
 
Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf.
 
Ab dem 6. Mai dürfen unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen Spielplätze, Zoos und Tierparks sowie Museen wieder öffnen.
 
Während Nagelstudios, Tattoo-Studios, Kosmetiksalons und andere körpernahe Dienstleistungen vorerst weiter geschlossen bleiben, hat die Landesregierung die umstrittene 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel aufgehoben. Die Regelung wird durch entsprechende Hygiene- und Sicherheitsregeln ausgeglichen. Auch hat man die Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gelockert und die Beschränkungen von Zahnärzten aufgehoben.
 
Lockerungen für Hotellerie und Gastronomie in Sicht
 
Voraussichtlich ab Mitte Mai sollen Restaurants, Cafés, Biergärten und Imbisse „mit deutlich reduzierten Volumen“ öffnen dürfen. Ferienwohnungen sollen gleichzeitig öffnen dürfen, für Hotels ist eine Begrenzung der Gästezahlen vorgesehen.
 
Ab Ende Mai sollen Hotels ohne Restriktionen öffnen dürfen, dann könnten auch kleinere Kulturveranstaltungen wieder stattfinden können. Wichtig ist die Einhaltung strikter Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Registrierungspflichten.
 
Die Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der CoronaVerordnung finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/. Ständig aktualisierte Informationen finden Sie unter www.reilingen.de – aktuelles aus dem Rathaus.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008