Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

ZUSAMMENHALTEN - wird in Reilingen großgeschrieben!

[Online seit 21.04.2020]

In Not geratene Reilinger Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung brauchen können kurzfristig Leistungen erhalten, um Ihre Notlage zu überbrücken.
Die Zuwendungen des Nothilfefonds greifen erst, wenn andere öffentliche Träger nicht helfen können.

Ansprechpartner im Rathaus für bedürftige Personen ist:

Uwe Schuppel, Tel: 952-113
E-Mail: uwe.schuppel@reilingen.de

 

Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Nothilfefonds
Für die Vergabe der gespendeten Mittel gelten die nachfolgenden Richtlinien:

  1. Die Spenden aus dem Nothilfefonds sollen hilfsbedürftigen Reilinger Bürger und Bürgerinnen zu Gute kommen.

 

  1. Unterstützt werden können auch Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

 

  1. Die Leistungen sollen einmalig gewährt werden, nicht als dauernd wiederkehrende Zuschüsse; Ausnahmen sind in besonderen Einzelfällen möglich.

 

  1. Für die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:

 

  • Die Hilfsbedürftigkeit der empfangenen Person muss nachgewiesen oder von Amtswegen bekannt sein.

 

  • Anderweitige Hilfsmittel zur Beseitigung der Notlage sind kurzfristig nicht zu erlangen.

 

  • Die hilfsbedürftige Person muss Anstrengungen unternehmen, anderweitige Hilfe, sofern diese beantragt werden kann, zu erhalten.

 

  • Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 53 Nr. 2 AO.

 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008