Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Unsere Homepage www.reilingen.de ist barrierefrei aufbereitet

[Online seit 08.08.2022]

In den letzten Wochen wurde unsere Homepage barrierefrei optimiert und um Inhalte ergänzt. Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite auch für Sehbehinderte und Blinde nutzbar sein muss. Und es müssen auch Informationen zur Bedienung der Website in sogenannter „Leichter Sprache“ und in Form eines Gebärdensprachen-Videos bereitgehalten werden. Ziel einer barrierefreien Website ist, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ohne große Schwierigkeiten genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Personen, die Probleme mit dem Lesen oder Verstehen von Texten haben. Oder die schlecht hören oder sehen. Oder vielleicht auch keine Maus benutzen, weil ihre motorischen Fähigkeiten eingeschränkt sind. Es können aber auch ältere Menschen sein, die nicht gut auf einem Bildschirm lesen können. Daher wurde unsere Homepage vor kurzem mit einer Vorlesefunktion ausgestattet. Immer oben rechts auf der entsprechenden Seite finden Sie den Hinweis zur Vorlesefunktion, mit dem Sie sich die Texte vorlesen lassen können. Wenn Sie die Menüfunktion anklicken erscheint eine Auswahl weiterer möglicher Funktionen, z.B. Text vergrößern oder als MP3 herunterladen.
Mit diesen Neuerungen haben wir die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit für unsere Homepage www.reilingen.de umgesetzt und hoffen, dass wir so noch mehr Menschen digital erreichen können.

Foto: Gemeinde

Auf jeder Seite können die neuen Funktionen durch Anklicken aktiviert werden.
Auf jeder Seite können die neuen Funktionen durch Anklicken aktiviert werden.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008