Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Maßnahmen ab 02.11. verschärft

[Online seit 30.10.2020]

Kurzüberblick Landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie
Bild: Baden-Wuerttemberg.de
Kurzüberblick Landesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie
Bild: Baden-Wuerttemberg.de

Am 28.10.2020 einigten sich Bund und Länder auf weitere harte Maßnahmen, mit dem die exponentielle und unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus gestoppt werden soll. Diese gelten ab Montag, 02.11.2020 und sollen bis Ende November bestehen. Vor allem weil die Kontakte nicht mehr vollständig nachvollzogen werden können und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten ist, sofern die Zahlen weiter steigen, musste stärker gegen das Infektionsgeschehen eingegriffen werden. Inzwischen (Stand 30.10.) liegt ganz Baden-Württemberg bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner – Tendenz steigend. Dabei verdopple sich auch die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen derzeit alle acht Tage. Würde man diese Entwicklung nicht bremsen, ist eine Überlastung der Intensivstationen unausweichlich.

Das Hauptziel der Maßnahmen ist es, die persönlichen Kontakte um mind. 75 % zu reduzieren. Es sei eine gesicherte Erkenntnis, dass sich das Virus vor allem in engen persönlichen Situationen besonders schnell verbreite. Deshalb müsste man diese geselligen Kontakte konsequent einschränken.
Das wirtschaftliche Leben sowie Schulen und Kitas sollen am Laufen gehalten werden – das kulturelle Leben hingegen wird stark eingegrenzt. Da man nicht mehr genau sagen könne, was derzeit die Haupt-Infektionstreiber sind, könne man sich nicht mehr allein auf Hygienekonzepte verlassen können, so ausgeklügelt diese auch sein mögen. Im Zentrum stehe der Schutz von Leben und Gesundheit. Diese Notbremse zu ziehen sei wichtig, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen sowie gegebenenfalls anpassen.
Entscheidend ist jetzt, dass Sie alle mitmachen und alle vermeidbaren Kontakte tatsächlich auch vermieden werden und sich jeder an die Regeln hält.

Konkret wurde die Corona-Verordnung des Landes gültig ab 02. November 2020 um den Paragraphen 1a erweitert. Der Paragraph 1a ist bis zum 30. November 2020 gültig und beinhaltet folgende Regelungen:

  • Ansammlungen und private Veranstaltungen sind nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, einschließlich Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie mit insgesamt maximal 10 Personen  (§ 1a Abs. 2 Satz 1 CoronaVO)
  • Veranstaltungen nach § 10 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 2 („sonstige Veranstaltungen“), die der Unterhaltung dienen, sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt; Spitzen- und Profisportveranstaltungen dürfen ohne Zuschauer stattfinden (§ 1a Abs. 3 Satz 1, 2 CoronaVO)
  • Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen sind weiterhin gemäß CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen zulässig
  • Übernachtungsangebote gegen Entgelt dürfen unabhängig von der Betriebsform nur zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen zu privaten Zwecken zur Verfügung gestellt werden; dies gilt nicht für Übernachtungsangebote, die vor dem 02.11.2020 angetreten worden sind (§ 1a Abs. 5 Satz 1, 2 CoronaVO)
  • Der Betrieb bestimmter Einrichtungen wird für den Publikumsverkehr untersagt: u. a. Clubs und Diskotheken, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten, Kunst- und Kultureinrichtungen, Messen und Ausstellungen, Freizeitsparks, öffentliche und private Sportanlagen (Ausnahme: Nutzung für Freizeit-/Amateursport allein, zu zweit oder Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für Schulsport, Studienbetrieb oder Spitzen- und Profisport), Hallen- und Schwimmbäder, Saunen, Gastgewerbe (Ausnahme: Einrichtungen und Leistungen nach § 25 GastG, Außer-Haus-Verkauf und Abhol- und Lieferdienst), Mensen und Cafeterien an Hochschulen, Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) (§ 1a Abs. 6 CoronaVO)
  • Beschränkung von Kundinnen und Kunden in Einzelhandelsbetrieben auf höchstens eine Kundin/einen Kunden je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche (§ 1a Abs. 7 CoronaVO)
  • Aussetzung des Präsenz-Studienbetriebs an Hochschulen und Akademien (§ 1a Abs. 8 CoronaVO)


Corona-Verordnung des Landes:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den vorübergehend schärferen Maßnahmen sind auf folgendem Link zusammengefasst:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Eine ausführliche Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche finden Sie unter folgendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Uebersicht_Verschaerfung_CoronaVO_Novemeber.pdf 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008