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Baden-Württemberg weitet Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer deutlich aus

[Online seit 04.08.2020]

Reiserückkehrende und sonstige Einreisende aus Risikogebieten im Ausland sollen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, sich nach ihrer Einreise auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Testung wird geprüft. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen.
Das Land setzt damit einen entsprechenden Beschluss um, auf den sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 24. Juli verständigt haben. Es wäre verheerend, wenn durch die anstehende Reisezeit eine zweite Coronavirus-Welle bei uns im Land losgetreten würde. Deshalb sollten sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten unbedingt testen lassen. Dafür schafft das Land Baden-Württemberg jetzt die entsprechenden Möglichkeiten.

Testmöglichkeiten an Flughäfen
Testmöglichkeiten sollen an allen baden-württembergischen Flughäfen mit entsprechendem Flugverkehr geschaffen werden. Auch für Reisende, die beispielsweise mit dem Auto oder dem Fernbus einreisen, soll es die Möglichkeit für einen COVID-19-Test geben. Die Laborkosten werden auf Grundlage der Testverordnung des Bundes von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Infrastrukturkosten für die Testungen an den Flughäfen sollen von den Ländern getragen werden.
Perspektivisch sollen diese Kosten über die Flughafengebühren mittelbar auf die Ticketpreise umgelegt werden. Hierfür prüft der Bund die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die Betreiber der Flughäfen werden aufgefordert, entsprechende Räume für die Durchführung der Tests zur Verfügung zu stellen. Sollten die Testkapazitäten an den Flughäfen und Seehäfen überlastet sein, können die Testungen auch an anderen Orten durchgeführt werden.
Für den Straßen-, Bahn- und Busverkehr aus Risikogebieten im Ausland sollen im grenznahen Bereich verstärkt stichprobenhafte Kontrollen mit der Möglichkeit der Erhebung von Personendaten durchgeführt werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird gebeten, hierbei zu unterstützen. An den grenznahen Einreisepunkten werden verstärkt Informationen über mögliche Quarantäneverpflichtungen und Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Auch soll an ausgewählten Stellen die Möglichkeit einer Testung vor Ort ermöglicht werden.
Eine negative Testung kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist nach Auffassung der Gesundheitsministerkonferenz 5 bis 7 Tage nach Testung bei Einreise ein weiterer COVID19-Test sinnvoll. Bei Auftreten von unklaren Symptomen auch nach einer negativen Testung ist unverzüglich Kontakt mit einem Arzt zur Abklärung der Symptome Kontakt aufzunehmen.

Aktuelle Liste der Risikogebiete
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/
 

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