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Spargelgemeinde Reilingen (Druckversion)

Aus dem Rathaus

Die Gemeinde informiert

Baustein für Netzstabilität, Versorgungssicherheit und Energiewende

[Online seit 26.03.2024]

Auch die Freileitungen im Südosten der Gemeinde können weiterhin witterungsabhängig betrieben und damit die Versorgungssicherheit mit Strom erhöht werden
Auch die Freileitungen im Südosten der Gemeinde können weiterhin witterungsabhängig betrieben und damit die Versorgungssicherheit mit Strom erhöht werden

Neu gefasstes Energiewirtschaftsgesetz erlaubt für weitere drei Jahre eine temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes
Um die Versorgungssicherheit mit Strom zu stärken, ist die Höherauslastung der Übertragungsnetze eine essenzielle Maßnahme. Mit der Nutzung des gesamten Potenzials der Übertragungskapazitäten können mehr Stromerzeugungsquellen in das Netz aufgenommen und Netzengpässe entschärft werden. Das stärkt die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit. Der Gesetzgeber hat 2022 die letzten Hürden bei der Umsetzung eines witterungsabhängigen Freileitungsbetriebs (WAFB) behoben. WAFB ermöglicht die optimale Auslastung des bestehenden Netzes, indem der Betriebsstrom die für Hochsommer fest vorgegebenen Grenzwerte in Abhängigkeit der Witterung bedarfsweise auch überschreiten darf. Gerade bei kühleren, windreichen Wetterlagen können die Leiterseile zeitweise deutlich höher ausgelastet werden und bei Bedarf mehr Strom übertragen. 
Seit 1. Januar 2023 betreibt auch der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW rund 82 Prozent seines Höchstspannungsnetzes temporär witterungsabhängig. Dabei wurde die Übertragungsleistung von zuvor 1.701 Ampere auf 1.896 Ampere (220 Kilovolt) und von zuvor durchschnittlich 2.567 Ampere auf 2.868 Ampere (380 Kilovolt) erhöht. Die Erlaubnis war seither bis Ende März 2024 befristet. Mit dem am 29. Februar 2024 in Kraft getretenen, modifizierten § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes, hat der Gesetzgeber die zeitliche Anwendbarkeit dieser Regelung auf weitere drei Jahre bis zum Ablauf des 31. März 2027 verlängert. 
Parallel dazu hat die TransnetBW angekündigt, weiterhin die Umsetzung der dauerhaften Höherauslastung seiner Leitungsanlagen nach den Vorgaben des § 49a EnWG voranzubringen. Dabei könne die Höherauslastung dauerhaft auch über die bisherige höchste betriebliche Anlagenauslastung hinaus erfolgen. (jd)

Foto: jd

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