[Online seit 30.10.2020]
Am 28.10.2020 einigten sich Bund und Länder auf weitere harte Maßnahmen, mit dem die exponentielle und unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus gestoppt werden soll. Diese gelten ab Montag, 02.11.2020 und sollen bis Ende November bestehen. Vor allem weil die Kontakte nicht mehr vollständig nachvollzogen werden können und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten ist, sofern die Zahlen weiter steigen, musste stärker gegen das Infektionsgeschehen eingegriffen werden. Inzwischen (Stand 30.10.) liegt ganz Baden-Württemberg bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner – Tendenz steigend. Dabei verdopple sich auch die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen derzeit alle acht Tage. Würde man diese Entwicklung nicht bremsen, ist eine Überlastung der Intensivstationen unausweichlich.
Das Hauptziel der Maßnahmen ist es, die persönlichen Kontakte um mind. 75 % zu reduzieren. Es sei eine gesicherte Erkenntnis, dass sich das Virus vor allem in engen persönlichen Situationen besonders schnell verbreite. Deshalb müsste man diese geselligen Kontakte konsequent einschränken.
Das wirtschaftliche Leben sowie Schulen und Kitas sollen am Laufen gehalten werden – das kulturelle Leben hingegen wird stark eingegrenzt. Da man nicht mehr genau sagen könne, was derzeit die Haupt-Infektionstreiber sind, könne man sich nicht mehr allein auf Hygienekonzepte verlassen können, so ausgeklügelt diese auch sein mögen. Im Zentrum stehe der Schutz von Leben und Gesundheit. Diese Notbremse zu ziehen sei wichtig, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen sowie gegebenenfalls anpassen.
Entscheidend ist jetzt, dass Sie alle mitmachen und alle vermeidbaren Kontakte tatsächlich auch vermieden werden und sich jeder an die Regeln hält.
Konkret wurde die Corona-Verordnung des Landes gültig ab 02. November 2020 um den Paragraphen 1a erweitert. Der Paragraph 1a ist bis zum 30. November 2020 gültig und beinhaltet folgende Regelungen:
Corona-Verordnung des Landes:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den vorübergehend schärferen Maßnahmen sind auf folgendem Link zusammengefasst:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Eine ausführliche Übersicht über die verschiedenen zu schließenden und offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche finden Sie unter folgendem Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/Uebersicht_Verschaerfung_CoronaVO_Novemeber.pdf