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Spargelgemeinde Reilingen (Druckversion)

Aus dem Rathaus

Die Gemeinde informiert

Aktuelle Corona-Regelungen

[Online seit 27.10.2020]

Aufgrund der Vielzahl der Änderungen eine kurze Übersicht der wichtigsten Regelungen:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen und öffentlichen Einrichtungen sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • In Warteschlangen im Freien mit mehr als einer wartenden Person gilt Maskenpflicht auch vor Verkaufsstellen des Einzelhandels, vor Gaststätten und vor sonstigen Verkaufsstellen (beispielsweise Hähnchenverkauf REWE-Parkplatz, Fischverkauf Rathausplatz, Poststellen)
  • Egal ob in der eigenen Wohnung, dem Garten oder ob im Park dürfen ab dem 19. Oktober 2020 maximal zehn Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen.
  • Private Veranstaltungen werden auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für sonstige Veranstaltungen (beispielsweise Elternabende, Eigentümerversammlungen oder Vereinssitzungen) wird auf 100 begrenzt. Für Sport- und Kulturveranstaltungen gelten separate Regelungen.
  • Für Gaststätten gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr.
  • Personen, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet war oder noch ist, unterliegen der 14-tägigen Quarantänepflicht. Das Ordnungsamt kann diese Aufheben, wenn die Einreisenden einen negativen Test vorlegen.

http://www.reilingen.de//de/news/aus-dem-rathaus