Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Vorhaben des Gesundheitsamtes auf dem Gelände des alten Penny Marktes

[Online seit 06.08.2020]

"Drive-In-Abstrich-Zentrum“ in Reilingen

Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises beabsichtigt die Errichtung eines "Drive-In-Abstrich-Zentrums“ auf dem Gelände des Alten Penny Marktes. Ursprünglich wurde der Markt vom Landkreis zur Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete ertüchtigt, jedoch dann nicht entsprechend benötigt. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden nun in jüngster Zeit vereinzelt Quarantäne Fälle vom Gesundheitsamt dort als Notunterkunft untergebracht. Nun soll das Parkplatzgelände eingezäunt und mit verschiedenen Containern belegt werden. Der Betrieb des Testzentrums soll vom GRN Kreiskrankenhaus Schwetzingen gemeinsam mit den Ärzten des Gesundheitsamtes geleistet werden. Das Gesundheitsamt geht derzeit davon aus, dass dort täglich max. 100 Personen getestet werden, in einer jeweiligen Öffnungszeit der Einrichtung von 9.00 Uhr – 15.00 Uhr. Die Zufahrt und der Zugang wird zu den Öffnungszeiten mit Sicherheitskräften unterstützt und geordnet. Die Abstrich-Termine für die Testpersonen würden so gesteuert, dass ein großes Verkehrsaufkommen vermieden wird und ein Rückstau auf den Straßenraum möglichst unterbleibt. Der entstehende Verkehr soll ausschließlich über den „Alten Rottweg“ und über die Ortszufahrt „Reilingen-Mitte“ hin- und abgeführt werden. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass von dieser Einrichtung keinerlei gesundheitliche Gefahr für die Nachbarschaft ausgeht. Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt, spätestens Anfang September mit dem Testzentrum betriebsbereit zu sein.
Das derzeitige Abstrich-Zentrum am Sportplatz des SV Schwetzingen (an der Ketscher Landstraße) mit losen Zeltlösungen muss aufgegeben werden, weil dort keine massiven Gebäude für die anstehende Herbst- und Winterzeit verfügbar sind. Der leerstehende Penny Markt in Reilingen ist multifunktional und wesentlich besser nutzbar, um den Anforderungen besser gerecht werden zu können.
Foto: Gemeinde
 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

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Jahr 2007
Jahr 2008