Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Abrissarbeiten pausieren

[Online seit 13.07.2020]


Wohnhausneubau in der Graf-Zeppelin-Straße 1 und 3 kann erst im September starten
 
Bis auf Oberkante Kellerdecke sind schon nach zwei Wochen die beiden Doppelhaushälften in der Graf-Zeppelin-Straße 1 und 3 abgerissen. Jetzt hat die Firma Steinhauser urlaubsbedingt eine Arbeitspause eingelegt. Der Bagger steht still und das Areal ist mit einem Bauzaun vor unberechtigtem Zutritt gesichert.

Dem Abrissbagger haben die Hauswände nichts entgegen zu setzen. Sie fallen mit lautem Getöse und in Staub gehüllt zu Boden.
Dem Abrissbagger haben die Hauswände nichts entgegen zu setzen. Sie fallen mit lautem Getöse und in Staub gehüllt zu Boden.

Der Abbruch des Kellergeschosses wird erst nach der dreiwöchigen Arbeitsunterbrechung folgen. Anzulegen ist zudem eine Baugrube für den an selber Stelle zu errichtenden Neubau eines Mehrfamilienhauses, das einmal sieben Mietparteien aufnehmen soll. Das Gemeindeprojekt ist auf 1,5 Millionen Euro veranschlagt. Als Totalübernehmer wird die KWG Reilingen mbH tätig, eine Tochtergesellschaft der Gemeinde Reilingen.
Bis Anfang September sollen die Rohbauarbeiten aufgenommen werden. Zum Start ist ein symbolischer Spatenstich geplant. Mit der Bauausführung ist die Birkenauer Bauunternehmung Sattler GmbH beauftragt. Für die Stromversorgung ist bereits ein Bauanschluss verlegt. (jd)
 
Fotos: jd

Auf diesem geräumten Baugrund möchte die KWG Reilingen mbH gerne "Wohnträume" erfüllen. Damit muss sie aber noch bis September warten.
Auf diesem geräumten Baugrund möchte die KWG Reilingen mbH gerne "Wohnträume" erfüllen. Damit muss sie aber noch bis September warten.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008