Gemeinde Reilingen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Was suchen Sie?

RSS

Facebook

Kontrast

Schriftgröße:

Seiteninhalt

Die Gemeinde informiert

Aus dem Vorjahr übertragene Restarbeiten

[Online seit 13.07.2020]


Westlicher Abschluss des Löwen-Nebengebäudes mit schützendem Verputz und Anstrich
 
Die westliche Fassade des Löwen-Nebengebäudes, sowie die anschließende Abschlussmauer sind derzeit eingerüstet. Die rohen Außenwände erhalten einen schützenden Grundputz. Auf die ausgetrocknete Grundierung werden noch zwei Millimeter Filzputz aufgetragen und die Wandflächen gestrichen. Das vorhandene Sandsteinmauerwerk bleibt erhalten, wird aber gesäubert und neu verfugt. Die Putzflächen der Gefache werden ausgebessert und in gebrochenem Weiß gestrichen.
„Dabei handelt es sich keineswegs um einen neuen Auftrag“, versichert Tobias Hardtmann vom örtlichen Bauamt. Vollzogen werde lediglich eine aus dem Vorjahr übertragene Abschlussarbeit zur Generalsanierung des Nebengebäudes. Ihre Ausführung sei über die Wintermonate nicht möglich gewesen.
Die Leistung wird vom Stuckateur-Betrieb Stegmüller aus dem benachbarten St. Leon-Rot erbracht. Eine erforderliche Mauerabdeckung liefert und montiert das Zimmereigeschäft Neidig aus Mühlhausen, das auch schon die Zimmererarbeiten am Nebengebäude ausgeführt hat.
Bei rund 9.000 Euro liegt der Kostenaufwand. Eine Ausgabe, die zu 60 Prozent aus dem Fördertopf der Ortskernsanierung finanziert wird. Auf die Gemeinde entfällt lediglich der übliche Komplementäranteil. (jd)
 
Foto: jd

Zum Abschluss der vorjährigen Generalsanierung des Nebengebäudes werden noch die westlichen Außenmauern des Dorfgemeinschaftshauses
Zum Abschluss der vorjährigen Generalsanierung des Nebengebäudes werden noch die westlichen Außenmauern des Dorfgemeinschaftshauses "Löwen" überholt.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008