Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock

[Online seit 13.07.2020]


Land fördert den Anbau zum „Oberlin-Kindergarten“ mit 346.000 Euro
 
Erfreuliche Nachrichten aus Karlsruhe. Reilingen erhält eine weitere Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock. 346.000 Euro hat das Regierungspräsidium  für den dreigeschossigen Anbau auf der Nord-West-Seite des „Oberlin-Kindergartens“ zugesagt. Die Gelder sind ein wesentlicher Finanzierungsbaustein des auf 1,44 Mio Euro veranschlagten Zukunftsprojekts, das voraussichtlich im Oktober angegangen werden soll.
In der ersten Verteilungsrunde hat der unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder tagende Ausschuss für die Mittelverteilung des Ausgleichstocks insgesamt 12,7 Mio Euro an 42 Gemeinden ausgeschüttet. „Damit werden 47 Investitionsvorhaben von rund 72 Mio Euro gefördert, die der Herstellung oder Sanierung notwendiger kommunaler Einrichtungen dienen“, so Felder. Auf den Rhein-Neckar-Kreis entfallen 4,165 Mio Euro.
Erfreut über diese finanzielle Zuwendung zeigt sich Bürgermeister Stefan Weisbrod. „Wir brauchen das Geld dringend für eine notwendige Erweiterung des unter evangelischer Betriebsträgerschaft stehenden „Oberlin-Kindergartens“. Ein großes Dankeschön gelte dem Land, das diese Zuwendung trotz der aktuellen Finanznot an die Gemeinden zur Auszahlung bringe. (jd)
Foto: jd

Mit einem dreigeschossigen Anbau soll die Aufnahmekapazität des
Mit einem dreigeschossigen Anbau soll die Aufnahmekapazität des "Oberlin-Kindergartens" erhöht werden.

 

Was ist der Ausgleichstock?
Der Ausgleichstock ist ein Fonds für leistungsschwache Gemeinden. Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 97 Mio Euro in den Fonds. Dieser Betrag wird auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Gemeinde ein besonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden und damit fehlende Eigenmittel ersetzen. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind.

 

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
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Jahr 2005
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Jahr 2007
Jahr 2008