Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

[Online seit 08.07.2020]

Aufgrund der besonders langen und meist vollständigen Einschränkung des Geschäftsbetriebs infolge der Corona-Pandemie ist das Hotel- und Gaststättengewerbe in besonderem Maße belastet. Die mit den Einschränkungen verbundenen Umsatzeinbrüche sind über einen längeren Zeitraum hinweg durchweg für alle gastgewerblichen Betriebsarten und Betriebsgrößen existenzgefährdend.
Im Anschluss an die branchenübergreifende Soforthilfe des Bundes für Unternehmen mit 0 bis 10 Beschäftigten und des Landes für Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten wird daher für diese Branche bei einem fortbestehenden bzw. erneut auftretenden Liquiditätsengpasses vom Land eine weitere Hilfe zur Verfügung gestellt.

Förderkonditionen
Die an die Soforthilfemaßnahmen anschließende Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe soll mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuwendung der Überbrückung eines Liquiditätsengpasses für weitere drei Monate dienen.
Gefördert werden in Abhängigkeit des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bis zu
- 3.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Betriebe sowie
- 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für drei Monate der antragsberechtigten Betriebe.
Die Förderung wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können.

Antragsverfahren
Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bieten die Hotlines der Industrie- und Handelskammern. Der Zuschuss wird erst nach erfolgreicher Prüfung auf das in dem Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Die Kammern sind für die Vorprüfung der Angaben zuständig. Die L-Bank führt die Bewilligung und Auszahlung durch.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/
http://www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de/

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008