Gemeinde Reilingen

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Die Gemeinde informiert

VRN erstattet Beiträge von Schülerabos in Baden-Württemberg

[Online seit 30.06.2020]


Abbuchungen im Juli und August werden ausgesetzt


Im VRN werden im Juli und August die Abbuchungen der Eigenanteile für Schülerzeitkarten in Baden-Württemberg ausgesetzt. Dabei werden alle Schüler berücksichtigt, die eine Schülerjahreskarte im Abonnement (MAXX-Ticket, SuperMAXX-Ticket und Schülerjahreskarte 12 für 10) sowie ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und deren Abonnement seit mindestens März 2020 besteht und nicht gekündigt wurde. Nicht berücksichtigt werden können Schüler im dualen Ausbildungssystem (Auszubildende).
Die Verbundunternehmen des VRN, die ein Aussetzen der Lastschrift technisch nicht realisieren können, werden die Beträge nachträglich zurückerstatten. Die Zeitpunkte der Rückerstattungen können entsprechend der Möglichkeiten der Verbundunternehmen variieren. Die betroffenen Eltern werden um etwas Geduld gebeten.
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Schulschließun-gen konnten die Schülerinnen und Schüler besonders im Zeitraum Mitte März bis Anfang Mai ihre Schülerjahreskarten nur in einem sehr geringen Umfang nutzen. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg beschlossen, Mittel bereit zu stellen, um die Familien bis zum Schuljahresende 2020 von zwei Monatsbeiträgen für die Schülerjahreskarten zu entlasten. Hierfür stellt die Landesregierung insgesamt 36,8 Mio. Euro zur Verfügung.
Der VRN bedankt sich bei allen Abonnenten für ihre Treue und ihr Vertrauen.

Weitere Informationen

Informationen zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 01. Januar 2022. Der ermittelte Grundsteuerwert wird ab dem 01. Januar 2025 verwendet, um die Grundsteuer neu zu bemessen.

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat die Grundstückseigentümer zur Abgabe einer sogenannten Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert.

Mit nachstehend zum Download bereitgestellten Dokumenten informieren wir Sie über die Reform und das vorgesehene Verfahren.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter

www.grundsteuer-bw.de oder www.steuerchatbot.de

Reilinger Flüchtlingshilfe

Auch in unserem Dorf wollen wir den Geflüchteten eine sichere Unterkunft anbieten. Damit diese Hilfe auch genau dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird, wurde eine separate Homepage erstellt.

Alle Reilinger Bürgerinnen, Bürger und Firmen können sich hier über die Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in unserer Gemeinde informieren.

Bitte helfen Sie mit !

Alle Informationen finden Sie unter:
http://ukraine.reilingen.net/

 

Archiv - Aus dem Rathaus

Hier können Sie Artikel aus den Jahren 2003 bis 2008 nachlesen.

Jahr 2003
Jahr 2004
Jahr 2005
Jahr 2006
Jahr 2007
Jahr 2008